Gutachten attestiert Bovenschultes Milliarden-Schulden Verfassungswidrigkeit
Frank Imhoff und Jens Eckhoff
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion kommt nach ausreichender fachlicher Beurteilung zu dem Ergebnis, dass Bürgermeister Bovenschultes Nachtragshaushalt 2023 gegen die Landesverfassung verstößt. Fraktionschef Frank Imhoff kündigt daher an, zusammen mit seinen 23 Fraktionskollegen gegen den Senat vor den Staatsgerichtshof zu ziehen: „Wir haben als Fraktion einhellig entschieden, einen Normenkontrollantrag gegen den Nachtragshaushalt 2023 beim Staatsgerichtshof einzureichen. Das Gutachten unseres Bevollmächtigten Prof. Dr. Christoph Gröpl lässt keinen Zweifel: Herr Bovenschulte und sein Senat verstoßen gegen unsere Landesverfassung, wenn sie die Schuldenbremse aussetzen, um sich unter dem Vorwand des Klimaschutzes und der Auswirkungen des Ukrainekrieges Milliarden-Kredite zum Stopfen ihrer strukturellen Haushaltslöcher zu organisieren. Mit unserer Klage schützen wir die Steuerzahler und vor allem die jüngere Generation davor, dass die rot-rot-grüne Koalition alle finanziellen Belastungen mit einem rechtswidrigen Manöver einseitig auf die Zukunft verschiebt. Wir werden die Schuldenbremse gegen diesen gezielten Angriff verteidigen.“ Gutachter und Verfahrensbevollmächtigter Prof. Dr. Christoph Gröpl erläutert: „Ich sehe gute Erfolgsaussichten für einen Normenkotrollantrag gegen den Nachtragshaushalt 2023 vor dem Staatsgerichtshof. Im Wesentlichen erkenne ich folgende Verstöße gegen Verfassungsrecht: Erstens wird die Notwendigkeit einer Aussetzung der Schuldenbremse nicht hinreichend begründet. Wenn man die Hürden so niedrig legen möchte, wie es der Senat tut, ließe sich die Schuldenbremse aus zu vielen Gründen aussetzen; sie würde damit de facto abgeschafft. Zweitens sind die Maßnahmen im Haushalt nicht präzise genug festgelegt. Über 90 Prozent der Gelder werden pauschal ohne genaue Angabe des jeweiligen Verwendungszwecks zur Verfügung gestellt, damit besteht die Gefahr der Zweckentfremdung. Drittens – und vor allem – verstößt der Nachtragshaushalt gegen den Grundsatz der Jährlichkeit. In einer Rücklage soll ein ‚Vorrat‘ an Kreditermächtigungen von über zwei Milliarden Euro angelegt werden und erst in den kommenden Jahren verbraucht werden. Eine solche überjährige ‚Schuldenwirtschaft‘ ist mit dem parlamentarischen Budgetrecht unvereinbar.“ Jens Eckhoff, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, sagt: „Die rot-rot-grüne Koalition unter der Führung von Bürgermeister Bovenschulte will bis 2027 drei Milliarden Euro zusätzlicher Schulden aufnehmen und begründet dies mit einer vermeintlich unvorhersehbaren Notsituation. Doch der Klimawandel und seine wesentlichen Folgen sind im Grundsatz spätestens seit der wissenschaftlich fundierten Position des Club of Rome von 1972 weltweit bekannt. Dass Bremen seine Ziele zur Senkung von CO2-Emissionen regelmäßig verfehlt, liegt nicht an fehlenden Finanzen, sondern am fehlenden politischen Willen und an mangelnder Haushaltsdisziplin. Solange Rot-Rot-Grün Geld für ideologische Verkehrsexperimente oder eine Personalaufblähung in der Senatskanzlei übrighat, bleibt die Behauptung fehlender finanzieller Spielräume für den Klimaschutz absurd. Mit seinem verfassungswidrigen Vorgehen schafft der Senat keine rechtssichere Finanzierung, sondern er gefährdet die notwendigen Klimaschutzinvestitionen. Wir diskutieren gern offen über verschiedene Ansätze zur Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen und haben dazu ja auch eigene Vorschläge gemacht, klar ist für uns aber auch: Wir werden keine Abstriche bei der Durchsetzung von geltendem Verfassungsrecht machen.“ Zur Person: Prof. Dr. Christoph Gröpl ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht an der Universität des Saarlandes. 2021 war er Verfahrensbevollmächtigter für vierzig Abgeordnete der Opposition im Hessischen Landtag vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen in einer Klage gegen das Gesetz zum Corona-Sondervermögen. Das Verfassungsorgan gab dieser Klage mit Blick auf Verstoß gegen die Vorgaben der Schuldenbremse statt.

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