Senat Bovenschulte gesteht Verfassungsbruch ein
Mitte November hatte das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt des Bundes für verfassungswidrig erklärt und unmissverständlich klargestellt, dass die Schuldenbremse nicht umgangen werden darf. Aufgrund des Urteils und der laufenden Klage der CDU-Fraktion gegen den Bremer Haushalt, hat der Senat heute einen zweiten Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Dazu Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Der Senat Bovenschulte gesteht mit seiner Korrektur einen Verfassungsbruch ein. Mit dem Streichen der Rücklagen zum Ansparen von Notkrediten für Folgejahre versucht er den allergrößten Schnitzer auszubügeln und durch rein technische Detailanpassungen den Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit zu beheben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Koalition an ihrer riskanten Schuldenpolitik weiter festhält. Sie lässt zentrale Leitsätze des Urteils zum Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Neuverschuldung und zu den Voraussetzungen für die Aussetzung der Schuldenbremse völlig außer Acht. Auch künftig werden Notkredite zur Finanzierung von Regelaufgaben herangezogen, wie zum Beispiel für Investitionsprogramme von Krankenhäusern oder für die Erschließung von Gewerbeflächen. Der rot-rot-grüne Senat will so den jahrzehntelang angesammelten Sanierungsstau abbauen, türmt aber den Schuldenberg für nachfolgende Generationen immer weiter auf. Weiterhin stuft der Senat immer noch den schon lange absehbaren Klimawandel als plötzliche Notsituation ein. Völlig offen bleibt zudem die Finanzierung von Projekten ab 2024, die aus dem Bremen-Fonds realisiert werden sollten. Da bleibt der Senat Bovenschulte die Antwort schuldig. Dies betrifft insbesondere die Freikarte und das in den Bremen-Fonds ausgelagerte Schulbauprogramm.“