Imhoff: „Gerichtsbeschluss macht Mut“

Zur AfD-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster
Frank Imhoff

Der Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) weiter beobachten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage der Partei gegen die Hochstufung zum rechtsextremen Verdachtsfall abgewiesen. Es sieht Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Zu dem Urteil äußert sich Frank Imhoff, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

„Die jetzige gerichtliche Entscheidung macht Mut für die Verteidigung unserer Demokratie. Besonders jetzt, wo jeden Tag Übergriffe auf Abgeordnete, Politikerinnen und Politiker oder Wahlteams gemeldet werden. Diese zunehmende Gewaltbereitschaft und Unversöhnlichkeit in unserer Gesellschaft hat die AfD mit ihren hetzerischen Positionen ganz klar mitzuverantworten und gibt begründeten Anlass zur Sorge. Wir, die politische Mitte, müssen weiterhin klug, gezielt und effektiv an einem Verbotsverfahren arbeiten. Dieses darf sich nicht jahrelang hinziehen und ein erfolgreicher Abschluss muss garantiert sein. Alles andere und sogar ein Scheitern wäre fatal und würde der AfD am Ende Verfassungskonformität bescheinigen.“

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Die Antworten auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand der Bremer Straßen zeigen deutlich: Es gibt kein System, keine Planung, nur hektische Flickschusterei. Die Instandhaltung erfolgt reaktiv statt vorausschauend, das Sanierungsdefizit wächst, während die Belastung der Straßen weiter zunimmt.

„Hier wurde auf Kosten der Steuerzahler festgestellt, was längst offenkundig ist“, kritisiert Sandra Ahrens, kinderpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, die Ergebnisse der externen Untersuchung zur Arbeit im Amt für Soziale Dienste (AfSD). „Die Verantwortlichen, die bereits im Innenrevisionsbericht von 2023 klar benannt sind, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen.