Imhoff: „Gerichtsbeschluss macht Mut“

Zur AfD-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster
Frank Imhoff

Der Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) weiter beobachten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage der Partei gegen die Hochstufung zum rechtsextremen Verdachtsfall abgewiesen. Es sieht Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Zu dem Urteil äußert sich Frank Imhoff, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

„Die jetzige gerichtliche Entscheidung macht Mut für die Verteidigung unserer Demokratie. Besonders jetzt, wo jeden Tag Übergriffe auf Abgeordnete, Politikerinnen und Politiker oder Wahlteams gemeldet werden. Diese zunehmende Gewaltbereitschaft und Unversöhnlichkeit in unserer Gesellschaft hat die AfD mit ihren hetzerischen Positionen ganz klar mitzuverantworten und gibt begründeten Anlass zur Sorge. Wir, die politische Mitte, müssen weiterhin klug, gezielt und effektiv an einem Verbotsverfahren arbeiten. Dieses darf sich nicht jahrelang hinziehen und ein erfolgreicher Abschluss muss garantiert sein. Alles andere und sogar ein Scheitern wäre fatal und würde der AfD am Ende Verfassungskonformität bescheinigen.“

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Die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten in Bremen nimmt deutlich zu. Im vergangenen Jahr wurden 784 entsprechende Delikte registriert – knapp 80 Prozent mehr als noch 2022. Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Diese Entwicklung ist alarmierend. Wer Polizisten angreift, greift unseren Rechtsstaat an.