Heiko Strohmann: „Bekannte islamistische Gefährder müssen konsequent gestoppt werden“

Nach Anschlag auf den Berliner CSD
Heiko Strohmann

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Days fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion umfassende Aufklärung und einen konsequenteren Umgang mit bekannten islamistischen Gefährdern. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Heiko Strohmann, erklärt:

„Unsere Gedanken sind bei dem Todesopfer, den Verletzten und ihren Angehörigen. Der Christopher Street Day steht für Freiheit, Vielfalt und ein selbstbestimmtes Leben. Dass ausgerechnet Menschen im Umfeld dieser Veranstaltung zum Ziel eines mutmaßlich islamistischen Anschlags wurden, ist ein Angriff auf die Grundwerte unserer offenen Gesellschaft. Islamistischer Hass richtet sich ganz gezielt auch gegen homo-, bi- und transsexuelle Menschen. Diese Bedrohung darf weder relativiert noch kleingeredet werden.“

Aus Sicht der CDU dürfe sich die politische Debatte jetzt nicht allein darauf beschränken, Veranstaltungen mit immer neuen Absperrungen und Barrieren zu sichern:

„Natürlich brauchen Großveranstaltungen tragfähige Sicherheitskonzepte. Aber die eigentliche Frage lautet doch: Wie können sich in Deutschland geborene und sozialisierte Jugendliche derart radikalisieren? Wie konnte eine offenbar bereits polizeilich bekannte und einschlägig verurteilte Person erneut eine solche Tat begehen? Der Rechtsstaat darf nicht erst am Veranstaltungsgelände beginnen. Er muss wesentlich früher ansetzen: Mit einem konsequenten Gefährdermanagement, wirksamen Auflagen und deren Kontrolle sowie einer engen Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz.

Wir müssen wissen: Wer war wann als Gefährder bekannt? Welche Behörde verfügte über welche Informationen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Und warum haben sie offenbar nicht ausgereicht? Es darf nicht bei der immer gleichen Feststellung bleiben, dass ein den Behörden bekannter Islamist durch das Raster gefallen ist.“ Islamismus sei keine abstrakte Gefahr, sondern eine reale Bedrohung für die freie Gesellschaft, betont Strohmann: 

„Der Staat muss islamistische Radikalisierung früher erkennen, konsequenter bekämpfen und bekannte Gefährder engmaschiger kontrollieren. Dazu gehören eine stärkere Regulierung sozialer Netzwerke, um Hasspredigern das Handwerk zu legen, klare Meldeauflagen, eine wirksame Überwachung, ein verlässlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und Deradikalisierungsmaßnahmen, deren Einhaltung kontrolliert und deren Wirksamkeit überprüft wird. Bei Personen, von denen konkrete erhebliche Gefahren ausgehen, muss der Rechtsstaat außerdem über Instrumente verfügen, mit denen sie rechtzeitig gestoppt werden können. Dazu gehört auch, den Strafrahmen bei terroristischen Straftaten konsequent auszuschöpfen. Bewährungsstrafen und die Anwendung von Jugendstrafrecht gehören bei schweren, staatsgefährdenden Straftaten auf den Prüfstand.“

Dabei dürfe die Gefährlichkeit einer Person nicht allein an ihrer Staatsangehörigkeit festgemacht werden:

„Auch deutsche Staatsangehörige können islamistisch radikalisiert und hochgefährlich sein. Entscheidend ist die konkrete Gefahr, die von einem Menschen ausgeht, nicht sein Pass. Deshalb brauchen wir ein funktionierendes Gefährdermanagement für alle bekannten Islamisten.

Genauso klar ist für die CDU-Fraktion: Deutschland darf kein Zufluchts- oder Rückzugsort für ausländische islamistische Gefährder sein. Personen, die bereits vor ihrer Einreise als islamistische Extremisten oder Gefährder bekannt sind, dürfen nicht unkontrolliert nach Deutschland gelangen und hier aufgenommen werden. Dafür müssen Sicherheitsüberprüfungen und der internationale Informationsaustausch zuverlässig funktionieren. Die Rückführung ausländischer Gefährder und Straftäter muss deshalb mit höchster Priorität betrieben werden. Wo eine Abschiebung vorübergehend nicht möglich ist, dürfen diese Personen nicht einfach aus dem Blick der Sicherheitsbehörden verschwinden, sondern müssen festgesetzt werden. Hierfür hatte die CDU-Fraktion bereits Anfang 2025 ein Ausreisezentrum im Antrag „Konsequentes Handeln in der Bremer Migrationspolitik – Zeit für einen Richtungswechsel im Land Bremen“ (Drs. 21/1016) gefordert. 

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion werde auch die anstehenden Novellen bremischer Sicherheitsgesetze für eine umfassende Überprüfung nutzen:

„Im Rahmen der Anhörungen zum Versammlungsgesetz und zum Verfassungsschutzgesetz werden wir genau prüfen, ob unsere Sicherheitsbehörden über alle Befugnisse verfügen, die sie benötigen, um solche Taten künftig bestmöglich zu verhindern. Vor diesem Hintergrund werden wir auch das Bremische Polizeigesetz erneut umfassend auf den Prüfstand stellen und dort nachsteuern, wo sich rechtliche Lücken zeigen.

Dabei geht es weder um Symbolpolitik noch darum, ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen. Es geht um konkrete Personen, von denen konkrete Gefahren ausgehen. Für sie braucht der Staat klare Informationsketten, entschlossene Sicherheitsbehörden und die Bereitschaft, vorhandene rechtliche Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Diese Debatte muss jetzt offen, ehrlich und ohne Beschönigung geführt werden.“

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