CDU-Fraktion lässt Politik auf Pump und Konstrukt aus Notlagen überprüfen

Gang zum Staatsgerichtshof
Euro-Scheine und -Münzen

Mit dem Gang zum Staatsgerichtshof setzt die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen konsequent ihre Linie fort: Schluss mit der fahrlässigen rot-rot-grünen Schuldenpolitik auf dem Rücken zukünftiger Generationen. Auf ihrer Fraktionssitzung (25. November 2024) haben sich die Abgeordneten für die Einreichung eines Normenkontrollantrags gegen den Haushalt 2024 entschieden. Die milliardenschweren Kreditaufnahmen, die unter dem Vorwand von Notlagen wie Klimakrise, Ukrainekrieg, Energiepreise und Coronakrise begründet werden, verstoßen gegen die in der Bremer Landesverfassung verankerte Schuldenbremse. „Unsere Klage ist ein klares Signal“, macht Frank Imhoff, Vorsitzender der CDU-Fraktion, deutlich. „Auch der Senat Bovenschulte muss sich an geltendes Recht halten. Bremen kann und darf nicht immer weiter in der Schuldenfalle versinken.“ 

Der Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion macht deutlich, dass es den Kreditaufnahmen des Bremer Senats nicht nur an einer Notlagesituation, sondern auch an einer rechtlich tragfähigen Verbindung zwischen den ausgerufenen Notlagen und den dafür beantragten Krediten fehlt. Insbesondere fehlt eine klare Abgrenzung, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich auf die genannten Krisen wie die Klima-, Energie- oder Ukrainekrise zurückzuführen sind. Ähnlich hatte das Verfassungsgericht Brandenburg in einem vergleichbaren Fall entschieden. Dort wurde das Maßnahmenpaket der Landesregierung abgewiesen, da der notwendige Zusammenhang zwischen der festgestellten außergewöhnlichen Notlage und den Kreditermächtigungen „nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang“ dargelegt wurde. Die Schuldenfinanzierung war inhaltlich nicht ausreichend von allgemeinen politischen Vorhaben abgegrenzt.

„Rot-Rot-Grün verabschiedet sich immer weiter von der finanziellen Vernunft. Unsere Klage ist ein wichtiger Schritt, um Bremen vor langfristigem Schaden zu bewahren,“ bekräftigt Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher. „Der Haushalt des Senats Bovenschulte ist nicht die Lösung, sondern das größte Problem. Bremen steht am Scheideweg: Entweder wir handeln jetzt entschlossen oder das Leben auf Pump wird uns auf Jahre hinaus lähmen. Wir fordern Rot-Rot-Grün auf, endlich echte Prioritäten zu setzen, statt weiter Geld mit vagen Notlagenbegründungen zu verbrennen, bzw. seine Regelaufgaben mit Notlagenkrediten zu finanzieren oder seine strukturellen Finanzlöcher bei der Geno und BSAG damit zu stopfen. Wir schützen mit unserer Klage die Menschen, besonders die jüngere Generation, in Bremen und Bremerhaven vor einer Politik auf Kosten ihrer Zukunft.“

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Das Verwaltungsgericht Bremen hat am Mittwoch entschieden, dass der Senat nicht verbindlich festlegen darf, ob eine Vorlage im Ausschuss öffentlich oder nichtöffentlich beraten wird. Damit hat ein seit Mai 2023 laufendes Gerichtsverfahren ein vorläufiges Ende gefunden. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte gegen die Einstufung einer Vorlage als nichtöffentlich/vertraulich geklagt.

„Bürgermeister Bovenschulte hat die Brücken wortwörtlich vor sich hinrosten lassen. Anstatt rechtzeitig zu handeln, wurden Prestigeprojekte und fragwürdige Verkehrsexperimente auf der Martinistraße forciert, wie der Senat in einer Großen Anfrage der CDU selbst zugegeben hat.