CDU-Fraktion gewinnt vor Gericht: Rechte der Opposition gestärkt

Entscheidung mit Signalwirkung
Ein Paragraphen-Zeichen

„Das ist ein Sieg für Transparenz, für Kontrolle und ein gutes Zeichen für unsere parlamentarische Demokratie“, kommentiert Dr. Wiebke Winter, Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion, den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen. Demnach muss die Sozialbehörde gegenüber der CDU-Abgeordneten Hetav Tek bislang geschwärzte Teile einer Akte offenlegen. Im August 2024 hatte die jugendpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Einsicht in die Unterlagen eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers, der eine Vielzahl von Straftaten begangen haben soll, verlangt. 

Ein Fall, der Fragen zum Handeln der Sozialbehörde aufwarf. Doch die Akte: fast schwarz. Die Behörde machte weite Teile unkenntlich und verweigerte die Aufklärung. Im Mai 2025 rief Hetav Tek für die CDU-Fraktion das Verwaltungsgericht an und bekam nun Recht. „Eine Opposition, die kontrollieren will, braucht Akteneinsicht und keine Akten mit schwarzen Balken. Das Gericht hat klargestellt, dass die Kontrolle der Regierung ein Verfassungsauftrag ist“, betont Winter.

Urteil stärkt Rechte aller Abgeordneten

Auch Hetav Tek sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal. „Wir sind vor Gericht gegangen, weil Wegsehen keine Option war. Wenn Minderjährige und junge Menschen wiederholt straffällig und somit zu Mehrfach- und Intensivstraftätern werden, muss die Politik wissen, ob die Jugendhilfe richtig handelt. Wir werden auch weiter genau hinsehen, wenn es um den Schutz von Kindern und jungen Menschen, um die öffentliche Sicherheit und um das Funktionieren staatlicher Fürsorge geht.“ Das Gericht habe bestätigt, so Tek weiter, „dass das Akteneinsichtsrecht ein scharfes Schwert ist und nicht stumpf gemacht werden darf. Der Beschluss stärkt die Rechte aller Abgeordneten, nicht nur die der Opposition.“

Das Verwaltungsgericht Bremen (Az. 1 V 1442/25) verpflichtet die Behörde, die Akte in wesentlichen Punkten zur Verfügung zu stellen. Geschützt bleiben lediglich personenbezogene Daten des betroffenen Jugendlichen, alles andere muss zugänglich gemacht werden. „Das Gericht stellt klar, dass Abgeordnete in ihrem Mandat handeln, und nicht aus Neugier“, erklärt Winter. „Unser Recht und auch unsere Pflicht auf Kontrolle wiegt schwer, sie sind Grundpfeiler der parlamentarischen Arbeit und wesentlicher Bestandteil unseres Auftrags.“

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