Lübke: „Freigabe von Cannabis ist großer Fehler“

Zur Cannabis-Legalisierung
Marihuana-Pflanze

Der Bundesrat hat am Freitag (22. März) die Chance verpasst, das geplante Gesetz zur Cannabis-Legalisierung zurückzustellen, um es im Vermittlungsschuss nachzubessern. Das Gesetz wird so ab dem 1. April 2024 in Kraft treten. Dazu äußert sich Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: 

„Die Freigabe von Cannabis ist ein großer Fehler. Für unsere Kinder und Jugendlichen birgt es erhebliche gesundheitliche Risiken mit unabsehbaren Folgen. Für unsere Justiz bedeutet es eine riesige Mehrbelastung. Da sich das Gesetz rückwirkend auf alle Fälle von Cannabis-Besitz in der Vergangenheit bezieht, müssen alle Urteile neu geprüft werden. Schon jetzt arbeitet die Bremer Justiz am Limit und Richter und Staatsanwaltschaft klagen über zu wenig Personal und zu hohes Arbeitspensum. Gleiches gilt für die Polizei, die das jetzt alles kontrollieren soll. Vom Senat Bovenschulte bin ich enttäuscht. Ich hätte erwartet, dass er die Position seines eigenen Innensenators übernimmt und gegen das Gesetz stimmt.“

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„Die uneinheitliche Stimmabgabe Bremens im Bundesrat ist ein Sinnbild für die Handlungsunfähigkeit und die Zerstrittenheit des Senats Bovenschulte. Dass sich der Bürgermeister in einer für Bremen so wichtigen Frage wieder einmal nicht in der eigenen Koalition durchsetzen konnte, ist ein schlechtes Signal für unser Bundesland“, erklärt Dr.

Der Bundesrat hat am Freitag (10. Juli) über einen Gesetzentwurf des Landes Hessen beraten (Drs. 227/26), der die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels oder den Aufruf zu dessen Beseitigung künftig unter Strafe stellen soll, wenn dadurch die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gefördert wird. Bremen hat sich bei der Abstimmung enthalten.