Hornhues: „Duale Ausbildung stärken, nicht schwächen"

Kritik: Senat will Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk kürzen
Handwerkerin

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen lehnt die geplante Kürzung der Landesmittel für die überbetriebliche Ausbildung im Handwerk entschieden ab. In der morgigen (22. Oktober 2024) Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung wird über eine entsprechende Vorlage zur Änderung der Förderrichtlinie abgestimmt. Die CDU-Fraktion kritisiert die Kürzungen der Landeszuschüsse für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) als schädlich für das Handwerk und die duale Ausbildung in Bremen. „Die geplanten Einschnitte sind ein Rückschritt für die duale Ausbildung im Handwerk und zeugen von mangelnder Wertschätzung“, macht Bettina Hornhues, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, klar. Sie kritisiert insbesondere die Streichung der Förderfähigkeit von Lehrgangskosten von Auszubildenden in der Bauwirtschaft als „Frechheit“. 

 

Hornhues: „Während der Senat Bovenschulte kein Problem damit hat, zwei Millionen Euro Haushaltsmittel für eine neue Software sowie zusätzliche Stellen für seinen ideologischen Ausbildungsfonds aufzutreiben, setzt er den Rotstift bei der Förderung der überbetrieblichen Ausbildung an, um hier 250.000 Euro einzusparen. Damit trifft er besonders kleine Betriebe, die auf diese Form der Verbundausbildung angewiesen sind, weil sie selbst nicht alle Ausbildungsinhalte darstellen können. Gleichzeitig bestraft er diese Betriebe dafür, dass sie mit der SOKA-Bau bereits über einen eigenen, freiwillig aufgebauten und von den Firmen finanzierten ‚Ausbildungsfonds‘ verfügen. Diese Maßnahme wird zu einer Mehrbelastung der Ausbildungsbetriebe führen und den Standort Bremen langfristig schwächen. Denn wenn mehr Wohnungen gebaut werden sollen, dann braucht es dafür genügend und gut ausgebildete Handwerker.“ 

 

Auch die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Yvonne Averwerser, betont die Wichtigkeit einer verlässlichen Finanzierung der überbetrieblichen Ausbildung zur Fachkräftesicherung im Handwerk. „Der Senat Bovenschulte muss endlich das politische Ziel umsetzen, dass sich Bund, Land und die Unternehmen die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk zu je einem Drittel teilen“, fordert sie. „Das Geld ist in der dualen Ausbildung viel besser angelegt als im bürokratischen Ausbildungsfonds von Herrn Bovenschulte und der wenig effizienten, dafür aber umso teureren außerbetrieblichen Ausbildung bei Bildungsträgern. Drei bis vier weniger solche geförderten Maßnahmen und die Kürzung bei der überbetrieblichen Ausbildung wäre gar nicht notwendig. Aber der Senat Bovenschulte fördert aus ideologischen Gründen lieber ihm nahestehende Träger als kleine Handwerksbetriebe. Das ist wahrlich kein Gesellenstück, sondern eine fatale Misstrauenserklärung an die duale Ausbildung“, so Averwerser.

 

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert Rot-Rot-Grün auf, die Kürzungen rückgängig zu machen und endlich die zugesagte Drittel-Finanzierung sicherzustellen. Die Vorlage zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk wird sie morgen in der Bildungsdeputation ablehnen. 

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Das Verwaltungsgericht Bremen hat am Mittwoch entschieden, dass der Senat nicht verbindlich festlegen darf, ob eine Vorlage im Ausschuss öffentlich oder nichtöffentlich beraten wird. Damit hat ein seit Mai 2023 laufendes Gerichtsverfahren ein vorläufiges Ende gefunden. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte gegen die Einstufung einer Vorlage als nichtöffentlich/vertraulich geklagt.

„Bürgermeister Bovenschulte hat die Brücken wortwörtlich vor sich hinrosten lassen. Anstatt rechtzeitig zu handeln, wurden Prestigeprojekte und fragwürdige Verkehrsexperimente auf der Martinistraße forciert, wie der Senat in einer Großen Anfrage der CDU selbst zugegeben hat.