Gröninger: „Ausbildungsfonds bleibt politisch das falsche Signal – niemand profitiert davon“

Verwaltungsgericht Bremen weist Musterklagen gegen Ausbildungsabgabe zurück
Gestapelte Aktenordner

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in erster Instanz die ausgewählten Musterklagen der Unternehmen gegen die Bescheide zur Ausbildungsabgabe abgewiesen sowie die Klage der Handelskammer Bremen für unzulässig erklärt. Insgesamt hatten neben der Kammer rund 440 Unternehmen geklagt.  

Die CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft bedauert diese Entscheidung und hält den Ausbildungsfonds weiter für einen politischen Fehler. Theresa Gröninger, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, sagt dazu: „Ungeachtet der rechtlichen Fragen, ist die bürokratische Zwangsabgabe des Senats Bovenschulte das falsche Signal in Krisenzeiten. Die Bundesregierung arbeitet grade hart daran, dass Deutschland wieder wettbewerbsfähig wird. Die Abgabe steht diesem Ziel entgegen. Insbesondere Niederlassungen großer Firmen haben einen Standortnachteil im konzerninternen Ringen um Aufträge.“ 

Gröninger, die zuletzt auch die Initiative der CDU Bremen zum Bürokratieabbau vorgestellt hatte, sieht auch in dieser Hinsicht Nachteile: „Die Zwangsabgabe, wiederkehrende Meldungen und Dokumentationen sind eine bürokratische Belastung für Unternehmen. Sie lähmen die Produktivität. Für die CDU-Fraktion bleibt die bürokratische Zwangsabgabe das falsche Instrument und ist derzeit ein Verlustgeschäft für die klammen Kassen der Freien Hansestadt Bremen.“ 

Große Hoffnung setzt Gröninger auf eine umfassendere Beurteilung in der nächsthöheren Instanz. „Dass das Verwaltungsgericht aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ausdrücklich eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat, ist ein Lichtblick. Wir haben nach den bisherigen Erfahrungen große Zweifel, dass der Senat Bovenschulte dieses Prestige-Projekt handwerklich sauber umsetzt. Wir sehen hier nur steigende Kosten für Betriebe und Steuerzahler, aber niemanden der profitiert.“  

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