Grönert: „Blockadehaltung schadet Bremen“

Uneinigkeit bei Bezahlkarte
	Sigrid Grönert

„Der Senat Bovenschulte, allen voran die Linken, blockiert weiter die Bezahlkarte für Flüchtlinge“, kritisiert Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Erneut konnte sich der rot-rot-grüne Senat in seinem Koalitionsausschuss bei der Ausgestaltung der Karte nicht einigen. Hauptstreitpunkt bleibt die Beschränkung der Bargeldabhebung. „Aber durch diese Funktion bekommt die Bezahlkarte erst ihren Sinn. Die reine Einführung bringt keine Entlastung des Systems. Sozialsenatorin Schilling hat bereits angekündigt, sich an Niedersachsen orientieren zu wollen, dies plant eine Beschränkung der Bargeldabhebung. Die Regierung muss jetzt endlich klar Position beziehen, alles andere wird langsam zur Farce und schadet Bremen“, so Grönert. 

Trotz mehrfacher Aufforderungen und eines Antrags der CDU-Fraktion wurde vom Senat Bovenschulte bislang keine konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte vorgelegt. Auch eine mündliche Berichtsbitte in der Februarsitzung der Sozialdeputation blieb bis heute unbeantwortet. „Für den Senat hat die Einführung der Bezahlkarte einfach keine Priorität. Durch die Enthaltung im Bundesrat wurde klar signalisiert, dass man dieses Thema nur widerwillig angehen möchte. Verantwortung für Bremen zu übernehmen, sieht anders aus“, wirft Grönert vor.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion bleibt bei ihren konkreten Forderungen:

  1. Die sofortige Schaffung der notwendigen Voraussetzungen im Land Bremen, um die einheitliche Bezahlkarte unverzüglich einzuführen.
  2. Die Bezahlkarte so zu gestalten, dass sie ausschließlich für Zahlungen innerhalb Deutschlands genutzt werden kann.
  3. Die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich auf die Bezahlkarte zu gewähren.
  4. Die Bezahlkarte für die Nutzung von Unternehmen zu sperren, die Dienstleistungen des Glücksspiels anbieten, insbesondere für Angebote, die Online-Glücksspiel beinhalten.
  5. Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte auf maximal 50 Euro monatlich pro Erwachsenen zu begrenzen.

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