Dr. Winter/Grönert: „Weiteren Wahlgang nicht erzwingen, sondern Antidiskriminierungsstelle neu bewerten“
Nach der gescheiterten Wahl der Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle spricht sich die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen dagegen aus, die Besetzung der Stelle in den verbleibenden Monaten der Legislaturperiode auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Stattdessen sollte das Abstimmungsergebnis zum Anlass genommen werden, die geplante Stelle grundsätzlich zu reflektieren.
„Die Geschichte der Landesantidiskriminierungsstelle ist von erheblichen Schwierigkeiten geprägt“, erklärt Dr. Wiebke Winter, Vorsitzende der CDU-Fraktion. So wurde die Stelle bereits im März 2022 beschlossen. Zwei misslungene Anläufe bei der Besetzung, eine Konkurrentenklage, eine notwendige Gesetzesänderung und der Rückzug einer Bewerberin haben die Besetzung immer wieder verzögert. „Das gestrige Abstimmungsergebnis zeigt nun zusätzlich, dass offensichtlich selbst innerhalb der rot-rot-grünen Regierungskoalition Zweifel bestehen und eine verlässliche politische Mehrheit für dieses Vorhaben zumindest derzeit nicht gegeben ist“, sagt Dr. Winter.
Aus Sicht der CDU wäre es deshalb falsch, kurzfristig einen weiteren Anlauf zu erzwingen. „Wenn die Koalitionsparteien weiterhin davon überzeugt sind, dass Bremen diese Stelle braucht, können sie das Vorhaben nach der Bürgerschaftswahl erneut zur Diskussion stellen und dafür um eine politische Mehrheit werben“, so Dr. Winter.
Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, bekräftigt die grundsätzliche Position ihrer Fraktion: „Unsere Ablehnung richtet sich nicht gegen eine bestimmte Bewerberin, sondern gegen die Stelle selbst. Bremen verfügt bereits über zahlreiche Strukturen und Anlaufstellen, die sich mit Diskriminierung befassen und Betroffene unterstützen. Wir sind deshalb weiterhin nicht davon überzeugt, dass eine zusätzliche, mit weiteren Kosten verbundene Landesstelle notwendig ist.“
Grönert abschließend: „Statt jetzt zur Tagesordnung überzugehen und den nächsten Wahlversuch vorzubereiten, sollte die gescheiterte Abstimmung für eine ehrliche Bestandsaufnahme genutzt werden: Ist die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle von der Koalition wirklich gewollt und hält sie diese Stelle geschlossen für notwendig? Welche bestehenden Strukturen gibt es bereits, könnte man diese zielgerichteter aufstellen und welchen tatsächlichen Mehrwert hätte eine weitere Stelle?“