Dr. Winter: „Wer Verbrechen nicht verfolgt, verspielt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“

CDU-Fraktion fordert vollständige Aufklärung des Justizskandals
Container stehen aufgestapelt im Hafen

Nach dem Totalausfall des anonymen Meldeportals für Hafenkriminalität fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion weiterhin den Rücktritt der Justizsenatorin Claudia Schilling sowie eine schnelle und lückenlose Aufklärung. Mit einer Großen Anfrage verlangt sie Auskunft über technische, organisatorische und politische Verantwortlichkeiten. Der Justizskandal wiegt schwer: Es geht um 500 Kilogramm Kokain und dutzende Hinweise, auf die es keine Reaktion seitens der Behörde gab. „Was hier passiert ist, ist nicht nur eine technische Panne, es ist ein sicherheitspolitisches Desaster“, sagt Dr. Wiebke Winter, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und justizpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Wenn eingehende Warnungen von Verbrechen drei Jahre lang unbeachtet bleiben, dann ist das nicht nur peinlich. Dann steht der Rechtsstaat selbst auf dem Spiel.“

In ihrer Großen Anfrage verlangt die CDU-Fraktion Aufklärung über den Zeitpunkt der Fehlererkennung, über Verantwortlichkeiten bei Technik, Kontrolle und politischer Führung sowie über die Frage, wie es zu der Aussage im Rechtsausschuss noch im vergangenen April kommen konnte, es seien „keine Meldungen eingegangen“. „Es geht hier nicht um einen Softwarefehler, sondern um die Glaubwürdigkeit unseres Staates“, so Winter. „Wer Hinweise auf Drogenhandel ignoriert, macht sich mitverantwortlich. Frau Schilling sollte daher jetzt dafür sorgen, dass der Vorfall aufgeklärt wird und personelle Konsequenzen ziehen. Claudia Schilling muss endlich Verantwortung übernehmen.“

Besonders schwer wiegt: Einer der in einem Kokain-Großverfahren verurteilten Angeklagten hatte nach eigener Aussage frühzeitig versucht, über das Portal Informationen zu liefern, doch erfolglos. „Wurde damit ein Strafmilderungsgrund ignoriert? Hat die Staatsanwaltschaft falsche Angaben gemacht?“, fragt Winter. „Die Möglichkeit eines rechtsstaatlichen Fehlurteils steht im Raum. Deshalb muss die Justizbehörde unverzüglich erklären, welche Konsequenzen daraus gezogen wurden oder noch gezogen werden.“

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