Dr. Winter: „Bremen muss geltendes Recht konsequenter durchsetzen“

Gescheiterte Rückführungen bei Dublin-Fällen
Ein Paragraphen-Zeichen

Bremen liegt bei der Umsetzung des Dublin-Verfahrens deutlich zurück. Nur 2,8 Prozent der zur Überstellung vorgesehenen Asylbewerber wurden im Jahr 2024 tatsächlich in das zuständige europäische Land zurückgeführt. „Der Bund kommt auf eine Quote von 13 Prozent, Bayern sogar auf 24 Prozent. Andere Länder zeigen: Es geht, wenn man es will“, erklärt Dr. Wiebke Winter, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen. „Wenn Bremen nicht einmal jede zwanzigste Dublin-Rückführung durchsetzt, ist das ein Alarmsignal. Das Verfahren funktioniert nur, wenn sich alle daran halten.“

Dies gilt ebenfalls nachdrücklich für den Bremer Sonderfaktor Kirchenasyl. Im Land Bremen wurden im vergangenen Jahr mehr als 200 Dublin-Überstellungen durch Schutzgewährung in Kirchen verhindert. „Kirchenasyl darf nicht zum Ersatz für rechtsstaatliche Verfahren werden“, fordert Dr. Winter. „Wenn klar ist, dass ein anderer EU-Staat zuständig ist, müssen die Rückführungen erfolgen, Fristen eingehalten und Verfahren beendet werden.“

In einer Kleinen Anfrage will die CDU-Fraktion wissen, was die beiden Anfang 2025 eröffneten Dublin-Zentren in der Duckwitzstraße und der Birkenfelsstraße tatsächlich leisten. Der Senat hatte angekündigt, dort gezielt Dublin-Fälle unterzubringen, um Rückführungen zu beschleunigen. „Was bringen diese Einrichtungen konkret? Wie viele Personen wurden bisher von dort aus tatsächlich überstellt?“, fragt Dr. Winter. Die CDU-Fraktion sieht die Praxis, die Dublin-Fälle aus der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße in dezentrale Unterkünfte zu verlegen, kritisch. „Das erschwert die Rückführung und verzögert Verfahren unnötig“, sagt Dr. Winter. „Die Lindenstraße verfügt über die beste Infrastruktur für eine konzentrierte und zügige Bearbeitung, werde nur nicht konsequent genutzt.“ 

Statt vereinzelter Modellunterkünfte braucht Bremen endlich eine verbindliche Gesamtstrategie. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, eine enge Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die konsequente Umsetzung des geltenden Rechts. „Bremen darf nicht länger Schlusslicht bei der Rückführung bleiben“, sagt Dr. Wiebke Winter. „Dublin ist kein Wunschkonzert, sondern europäisches Recht.“

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