Bremer Polizeigesetz verfassungskonform aufstellen
Polizeiuniform

Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse und Überwachungsrechte der Bremer Polizei durch das neue Polizeigesetz von 2020 waren eine dringend notwendige Mindestanpassung an die aktuelle Kriminalitäts- und Sicherheitslage. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte hierzu eigene noch weitergehende Änderungsvorschläge eingebracht. Dieses Gesetz verfassungskonform auszugestalten, ist Aufgabe des rot-rot-grünen Senats. Daher fordert Wiebke Winter, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion und Vorsitzende der Deputation für Inneres:

„Damit die Bremer Polizei ihren Aufgaben effektiv nachkommen kann, müssen ihre Befugnisse klar definiert und rechtlich sicher sein. Nur so können Straftäter am Ende zur Rechenschaft gezogen werden und die Beamtinnen und Beamte täglich ihre Arbeit erfolgreich ausüben. Ich erwarte daher vom Senat Bovenschulte eine umgehende und umfassende Prüfung der vorgetragenen Argumente hinsichtlich einer Verfassungswidrigkeit des Polizeigesetzes. Unsere Polizeikräfte verdienen Rechtssicherheit und die Menschen in Bremen eine handlungsstarke Ordnungsmacht.“

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