Strohmann: „Wir erwarten, dass Rot-Rot-Grün die Prinzipien unseres Rechtsstaats respektiert“

CDU-Fraktion reicht Klage vor Staatsgerichtshof ein
Die Figur der Justizia

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen hat gemeinsam mit der FDP-Fraktion Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Sie klagt auf Feststellung, dass der Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses zur Befragung der CDU-Abgeordneten sowie Mitarbeiter der CDU-Fraktion rechtswidrig ist. Interne Vorgänge in der CDU-Bürgerschaftsfraktion könnten nicht erklären, warum Staatsräte in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden.

Als Eilantrag wurde zusätzlich beantragt, dass der Staatsgerichtshof den Untersuchungsausschuss anweist, keine Zeugen der CDU zu vernehmen, solange keine finale Entscheidung vorliegt.

„Wir erwarten, dass die rot-rot-grüne Koalition die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abwartet, bevor die Zeugen vernommen werden“, sagt Heiko Strohmann, stellvertretender Vorsitzender CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Nur so kann das Verfassungsrecht auf effektiven Rechtsschutz gewahrt werden. Aus unserer Sicht ist der Beweisbeschluss klar rechtswidrig. Die Koalition überschreitet ihre Kompetenzen. Das Vorgehen stellt ein reines Ablenkungsmanöver dar und behindert die Aufklärungsarbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses.“

Hintergrund:

Die CDU-Fraktion hatte im Herbst 2025 einen vertraulichen Hinweis erhalten, wonach im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Versetzung der Staatsräte Strebl und Wiebe relevante E-Mail-Bestände gelöscht worden sein könnten und ein vorhandenes Backup einer nahenden Löschfrist unterliegen könnte. Da die Fraktion die Hinweise nicht eigenständig überprüfen konnte, wurden diese zur Unterstützung der laufenden Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Die Regierungsmehrheit der Koalition im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Staatsräte-Affäre hatte in der vergangenen Woche beschlossen, mehrere Abgeordnete und Mitarbeiter der CDU-Fraktion als Zeugen zu laden und sie zu diesem Hinweis zu befragen. Die CDU-Fraktion hält dies für personell und sachlich nicht mit dem Untersuchungsauftrag vereinbar.

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