Röwekamp: „Gastronomen nicht weiter das Geschäft erschweren“

Zur Sechsundzwanzigsten Corona-Verordnung
Schlachte Außengastronomie

Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (VGO) berät heute über die vom Senat vorgelegte Sechsundzwanzigste Corona-Verordnung. Dazu reicht die CDU-Fraktion einen Antrag ein, der noch kurzfristige Änderungen vorsieht.

Auf Initiative der CDU wird heute im VGO noch um ein paar Punkte gerungen – dazu hat die Fraktion einen Antrag eingebracht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Außengastronomie bei einer Inzidenz unter 100 auf die Testpflicht verzichten kann. „Warum ich mich mit einem weiteren Hausstand überall ohne Maske und Abstand treffen darf, in der Außengastronomie mit Hygienekonzept aber einen Test brauche, ist nicht zu vermitteln“, meint der Vorsitzende der CDU-Fraktion Thomas Röwekamp. „Wir erschweren Gastronomen unnötig das Geschäft, das seit Monaten brachliegt.“

Andererseits sei nicht nachzuvollziehen, warum in der Schule in vollen Klassen ohne Maske und Abstand unterrichtet werden kann. „Nach allem, was wir heute über das Virus wissen, überträgt es sich vor allem auch in Schulen. Deshalb müssen wir das Ansteckungsrisiko im schulischen Kontext weiter beobachten und minimieren, auch vor dem Hintergrund auftauchender Varianten des Corona-Virus. Wir halten es für geboten, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Präsenzunterricht bei einer Inzidenz oberhalb von 50 zu verordnen“, so Röwekamp. 

Besondere Aufmerksamkeit brauche zudem der Umgang mit Besuchs- und Hygieneregeln in Pflegeeinrichtungen. „Die durch die Bundesverordnung geregelte Wiedererlangung von individuellen Grundrechten für Geimpfte und Genesene muss auch und in erster Linie für hochbetagte Menschen in Pflegeeinrichtungen gelten“, heißt es im CDU-Antrag. „Deshalb sehen wir den Senat und die Gesundheitsämter in der Verantwortung, Pflegeheimen die Befreiung von einschränkenden Vorgaben nicht nur anzubieten, sondern für eine verpflichtende Umsetzung zu sorgen, sofern eine Impfquote von 90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in einer Einrichtung erreicht wird“, sagt Röwekamp. „Außerdem wollen wir den Menschen ermöglichen, sich über Unstimmigkeiten über Umfang und Ausgestaltung von Besuchsrechten und Hygieneauflagen unbürokratisch und schnell innerhalb der Einrichtungen beschweren zu können und auch schnell eine Entscheidung zu erhalten.“

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