Zu Aufsichtsratsposten von Senatsmitgliedern
Carsten Meyer-Heder

Mehrere Mitglieder des Bremer Senats halten mehr als fünf Aufsichtsratsmandate, was gegen den Bremer Public Corporate Governance Kodex verstößt. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Carsten Meyer-Heder fordert, diesen Verstoß sofort zu beheben und in Zukunft maximal drei zusätzliche Mandate zu empfehlen.

„Sich als Mitglied einer Regierung nicht an die eigens auferlegten Grundsätze guter Unternehmensführung zu halten, ist unfassbar und muss sofort abgestellt werden“, sagt Carsten Meyer-Heder zum Bericht über die Aufsichtsratsmandate der Regierungsmitglieder. „Die Vorgänge und die Tatenlosigkeit des Senats bei der BreBau zeigen uns gerade sehr deutlich, dass eine Steuerung von Unternehmen notwendig ist. Bleibt die Steuerung aus, ist so ein Mandat und der Einfluss der Stadt reine Symbolpolitik. Die Senatsmitglieder sollten sich selbstkritisch hinterfragen, ob sie die Aufgaben in fünf oder mehr Mandaten stemmen können.“

Nach Meyer-Heders Auffassung ist es nicht möglich, neben der Arbeit als Regierungsmitglied so viele weitere Ämter sinnvoll ausüben zu können. „Ich kenne den Spagat zwischen Wirtschaft und Politik – beides braucht Ideen, Zeit und Umsetzungsstärke“, sagt der Unternehmer. „Auch im Leben der Senatorinnen und Senatoren hat ein Tag nur 24 Stunden und nicht alle haben Ausbildungen absolvieren können, die sie für diese vielfältigen Ämter befähigen. Das allein ist keine Schande. Die Schande ist, dass Ämter in den wichtigen städtischen Betrieben so verteilt werden, dass sie von vornherein nicht wirksam ausgeführt werden können. Das Resultat ist, dass Diskriminierung und Rassismus unter Führung des Senats ganz einfach stattfinden können und das Land Bremen immer tiefer in die Pleite geführt wird, weil jedes Jahr Milliardenbeträge in die Rettung eigentlich insolventer städtischer Betriebe fließen.“

Meyer-Heder fordert deshalb einen neuen Public Corporate Governance Kodex für Bremen, der sich an dem des Bundes orientiert. Dieser empfiehlt maximal drei zusätzliche Mandate, da „ausreichend Zeit für die Wahrnehmung des Mandats“ zur Verfügung stehen muss. Außerdem sollten Senatsmitglieder nicht qua Amt, sondern Qualifikation in Aufsichtsräte gewählt werden. „Der Aufsichtsrat ist neben der Geschäftsführung das wichtigste Gremium und darf nicht ad absurdum geführt werden – schon gar nicht, wenn es um städtische Betriebe geht, die die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem eigenen Geld finanzieren.“
 

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