Marco Lübke: Mäurer muss Lösung für Schutzhunde der Polizei finden

Polizei: Einsatzprobleme durch neue Tierschutz-Hundeverordnung
Marco Lübke

Beim Einsatz der Polizei gegen Gewalttäter und militante Gruppen muss die Polizei im Land Bremen auch zukünftig ihre ausgebildeten Schutzhunde einsetzen können. Das verdeutlicht Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, mit Blick auf die zum Jahreswechsel geänderte Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes. „Es war lange bekannt, dass sich die Rechtslage zum 1. Januar ändern wird. Berlin und Brandenburg interpretieren die Neuregelung so, dass ausgebildete Schutzhunde im Einsatzfall durchaus mit Stachelhalsbändern geführt werden dürfen. Niedersachsen sieht es ähnlich und will zur Klarstellung eine entsprechende Ausnahmeregelung über den Bundesrat in die Verordnung einfügen lassen. Unser Innensenator jedoch schiebt das Problem einfach der Polizei zu, indem er anweist, diese solle das Diensthundewesen ohne Einsatz von Stachelhalsbändern gewährleisten. Nach Ansicht von Fachleuten funktioniert das bei entsprechend ausgebildeten Schutzhunden aber nicht. Im Ergebnis steht unsere Polizisten nun ohne die bewährten Begleiter da, wenn sie gegen militante Hooligans, extremistische Straftäter oder rivalisierende Clans vorgehen. Wir respektieren das Tierwohl und wollen den Schutzgedanken der neuen Verordnung auch umsetzen. Im Fall der ausgebildeten Schutzhunde muss Innensenator Mäurer aber sofort erklären, wie er das Problem lösen will. Denn als unverzichtbar für die Einsatzkräfte bezeichnet er die Tiere ja.“

Hintergrund ist, dass die seit Jahreswechsel geltende neue Tierschutz-Hundeverordnung schmerzhafte Mittel bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden verbietet. Die Sonderstellung von polizeilich ausgebildeten Schutzhunden im Einsatz berücksichtigt das geänderte Regelwerk indes nicht. Sowohl die Polizeigewerkschaft (GdP) in Bremen und Niedersachsen wie auch Fachleute stellen klar, dass die Bänder bei diesen Einsätzen notwendig seien, um die entsprechend ausgebildeten Tiere in Extremsituationen jederzeit kontrollieren zu können. Über einen Schmerzreiz hinaus würden sie nicht durch die Bänder verletzt. Anders als Berlin und Brandenburg hatte Innensenator Mäurer Bremens Polizeipräsidenten und Bremerhavens Direktor der Ortspolizeibehörde aber angewiesen, den Einsatz von Stachelhalsbändern sofort einzustellen. Seither können die Schutzhunde nicht mehr eingesetzt werden. Berlin und Brandenburg indes kommen zu dem Ergebnis, dass die Verordnung nicht für ausgebildete Polizei-Schutzhunde gelte. Niedersachsens SPD-Innenminister Pistorius drängt im Bundesrat auf eine dies klarstellende Ausnahmeregelung. „Als CDU-Bürgerschaftsfraktion unterstützen wir diesen Ansatz“, so Lübke abschließend.
 

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