Zur Fallpauschalenerhöhung in der präventiven Schuldnerberatung
Sigrid Grönert

Sozialsenatorin Anja Stahmann stockt das Budget für die präventive Schuldnerberatung auf. Doch statt damit die Existenz der Menschen in Bremen abzusichern, „sollen die Beratungsstellen besser abgesichert werden“ – so das Sozialressort.

Mit 50 Prozent mehr Geld als bisher werden in diesem Jahr 100 Menschen weniger in der präventiven Schuldnerberatung angenommen werden können. „Unglaublich!“, nennt die sozialpolitische Sprecherin Sigrid Grönert dieses Vorhaben. „Die Beschlussvorlage für die Sozialdeputation enthält keine einzige Verbesserung für diejenigen, die eine präventive Schuldnerberatung in Anspruch nehmen wollen oder müssen!“ Erst ab 2022, wenn jährlich sogar 200.000 Euro zusätzlich in die Schuldnerberatung fließen, werde es wieder möglich sein, 600 Fälle zu bearbeiten.

Dabei hatte die rot-rot-grüne Koalition einen Antrag eingereicht, der forderte, den durch die Corona-Krise annehmbar steigenden Beratungswünschen zu begegnen und die Zahlen zu erhöhen. „Stattdessen aber erhöht man nun die Fallpauschalen“, so Grönert, „und zwar von 700 Euro auf 1050 Euro – um ganze 50 Prozent mehr! Das bedeutet gleichzeitig, dass in diesem Jahr nur 500 statt 600 Menschen beraten werden können. Das ist ein Skandal, den wir ablehnen.“

Dies sei zudem ein Paradebeispiel für rot-rot-grüne Politik: Anja Stahmann rühme sich mit 100.000 Euro Mehrausgaben, die notwendig seien, „damit die Menschen schuldenfrei werden“. „Das werden sie aber nicht, wenn alles in die Sicherung der Trägerstrukturen fließt“, meint Grönert.

Da das Sozialressort in der Deputationssitzung nicht erklären konnte, warum es zu einer solch drastischen Erhöhung der Fallpauschalen kommen muss, kündigt Grönert weitere Fragen an: „Zunächst müssen wir klären, welche Beratungsbedarfe vor dem Hintergrund der Pandemie zusätzlich erwartet werden. Und schließlich interessiert die CDU auch, welche Erfolge die präventive Schuldnerberatung eigentlich erzielt und wie viele Menschen dadurch vor dem Abgleiten in SGB II-Strukturen bewahrt werden.“


 

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