Grönert: „Ungleichbehandlung, die dem Steuerzahler schwer zu vermitteln ist“

Bezahlkarte: Land übernimmt Gebühren bei Bargeldabhebungen
Eine Person zieht mehrere Banknoten aus einem Geldautomaten

Bis zu 120 Euro sollen Geflüchtete in Bremen monatlich mit der Bezahlkarte abheben können – anders als in den meisten anderen Bundesländern, wo man sich an die untereinander vereinbarte Grenze von 50 Euro hält. Am Dienstag hat der Senat weitere Details zur Bezahlkarte verkündet. So soll das Land die potenziellen Gebühren tragen, die bei Bargeldabhebungen anfallen können. 

Die CDU-Fraktion empfindet dies nicht als „diskriminierungsfrei“, wie es Sozialsenatorin Schilling bezeichnet. „Vielmehr handelt es sich um eine Ungleichbehandlung, die dem Steuerzahler vermutlich schwer zu vermitteln ist. Wer nicht bei seiner Hausbank Geld abhebt, zahlt in vielen Fällen Gebühren – warum sollte das in diesem Fall anders sein?“, sagt Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin. „Was ist, wenn jemand immer wieder Kleinstbeträge von 10 oder 15 Euro abhebt? Soll dann jedes Mal der Steuerzahler für die Gebühren aufkommen?“ Grönert fordert, bei der Bezahlkarte mit Kreditinstituten zu kooperieren, wo das Geldabheben kostenlos ist – bei anderen Banken müssten die Karteninhaber selbst die Gebühren tragen.

Bremen geht hier – wie schon bei dem Limit von 120 Euro für Bargeldauszahlungen – einen eigenen Weg. Damit gefährdet der Senat die Solidarität mit den anderen Bundesländern und bürdet den Bremerinnen und Bremern ohne Not zusätzliche Belastungen auf. Unklar bleibt unter anderem auch, wie Auslandsüberweisungen verhindert werden sollen. „Es stellt sich zudem die Frage, warum es möglich ist, dass Leistungsberechtigte durch die Eröffnung eines eigenen Kontos die Begrenzung der Bargeldauszahlung aushebeln können“, kritisiert Grönert.

Die CDU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage mit offenen Fragen zur Ausgestaltung der Bezahlkarte in die Bremische Bürgerschaft eingereicht (Drucksache 21/648).

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