Grönert: „Blockade des Senats nicht länger hinnehmbar“

Einführung der Bezahlkarte jetzt umsetzen
Das Bremer Rathaus vom Marktplatz aus fotografiert

„Es ist inakzeptabel, dass Bremen weiter zögert und blockiert, obwohl seit Oktober bekannt ist, wer das Ausschreibeverfahren gewonnen hat“, kritisiert Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen. Grund ist die anhaltende Weigerungshaltung des Senats Bovenschulte die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Erwachsene umzusetzen. „Während Niedersachsen bereits ab dem 1. Dezember die Bezahlkarte einführt, bleibt Bremen weit zurück, schafft es nicht, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und ist nicht in der Lage, einen konkreten Starttermin zu nennen. Der technische Rahmen ist längst gegeben. Andere Bundesländer zeigen, wie schnell und effizient die Umsetzung möglich ist“, so Grönert.

Die CDU-Fraktion hat dazu den Antrag „Bezahlkarte unverzüglich im Land Bremen einführen – Senat Bovenschulte muss seine Versprechen aus der Ministerpräsidentenkonferenz einhalten!“ (Drs 21/372) in die Bremische Bürgerschaft eingebracht, der am 14. November 2024 debattiert wird. Mit der Bezahlkarte sollen Sozialleistungen für Geflüchtete ohne Bleiberecht künftig bargeldlos abgewickelt werden und Zahlungen ins Ausland nicht mehr möglich sein.  „Ein einheitliches Vorgehen ist notwendig, um Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern und um falsche Signale zu vermeiden, doch Bremen geht einen Sonderweg und will statt 50 Euro Bargeld monatlich für Erwachsene nun allen Geflüchteten – Erwachsenen und Kindern – 120 Euro erlauben. Das unterstützen wir nicht“, macht Sigrid Grönert deutlich. 

„Der Senat hat sich hier über Monate durch internen Streit selbst blockiert“, so Grönert weiter. „Es ist höchste Zeit, dass gehandelt wird, anstatt sich im Kreis zu drehen. Wir als Bremer CDU-Fraktion fordern ein klares Bekenntnis zur und eine engagierte Einführung der Bezahlkarte mit Konditionen wie in den anderen Bundesländern – maßgeblich Niedersachsen – auch.

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