Grobien: Nichts ist gut an der Ausbildungsabgabe
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert Bürgermeister Bovenschulte zum sofortigen Stopp der geplanten Ausbildungszwangsabgabe von Rot-Grün-Rot auf. Susanne Grobien, Vorsitzende der Deputation für Wirtschaft und Arbeit, kritisiert das Vorhaben scharf: „Der Gesetzentwurf für dieses unsinnige Prestige-Projekt strotzt nur so vor logischen Verrenkungen und Fehlern. Die mittlerweile vier Jahre alte Wahlkampfidee von Wirtschaftssenatorin Vogt leidet an zwei grundsätzlichen Fehlannahmen: Erstens kann der Staat mit einer solchen Abgabe nicht in wenigen Monaten Schulabgänger nachqualifizieren, die er seit der Krippe im schlechtesten Bildungssystem Deutschlands systematisch vernachlässigt hat. Und zweitens hat sich der Ausbildungsmarkt in den vergangenen Jahren komplett gedreht: Es fehlt nicht mehr an Ausbildungsplätzen, sondern an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. Wir haben in Bremen zu viele junge Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen und die Anforderungen der Ausbildungsbetriebe nicht erfüllen. Gegen diesen gesellschaftlichen Wundbrand hilft kein ideologisches Pflaster. Dieses Bürokratiemonster belastet die gesamte Breite der Ausbildungsbetriebe viel stärker, als der Nutzen für ein paar wenige ist. Nichts ist gut an dieser Zwangsabgabe.“
Grobien bezeichnet den am 31. Januar im Senat verabschiedeten Gesetzentwurf zur Errichtung eines sogenannten Ausbildungsunterstützungsfonds als das wohl handwerklich schlechteste Gesetz, das das Zweckbündnis aus SPD, Grünen und Linken in seiner knapp vierjährigen Regierungszeit je verabschiedet habe. Der Gesetzentwurf beantworte weder, wie hoch die Abgabe und die Ausgleichszuweisung pro Ausbildungsplatz sein wird, noch für welche (zusätzlichen) Maßnahmen das Geld überhaupt eingesetzt werden soll. Viele wichtige Details, wie die geplante Ausnahme von Kleinstbetrieben mit weniger als fünf Beschäftigten, würden zudem in dem Gesetzentwurf nicht geregelt. Das soll später auf dem Verordnungsweg, also ohne Mitwirkung des Parlaments, erfolgen. „Es gibt angesichts der geplanten Einführung des Fonds zum Ausbildungsjahr 2024/2025, der massiven Kritik der Kammern und der vielen offenen Fragen überhaupt keinen Grund, diesen Gesetzentwurf jetzt im Eilverfahren vor der Bürgerschaftswahl am 14. Mai durchs Parlament zu peitschen. Wie beim 3-Milliarden-Nachtragshaushalt soll hier der Handlungsspielraum einer zukünftigen Regierung massiv beschnitten werden. Dieses demokratisch zweifelhafte Verfahren macht die CDU-Fraktion nicht mit.“