Eckhoff/Imhoff: „Rechte des Parlaments werden gestärkt“

Erfolgreiche Klage der CDU-Bürgerschaftsfraktion
Die Figur der Justizia

Das Verwaltungsgericht Bremen hat am Mittwoch entschieden, dass der Senat nicht verbindlich festlegen darf, ob eine Vorlage im Ausschuss öffentlich oder nichtöffentlich beraten wird. Damit hat ein seit Mai 2023 laufendes Gerichtsverfahren ein vorläufiges Ende gefunden. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte gegen die Einstufung einer Vorlage als nichtöffentlich/vertraulich geklagt. In der Sache ging es um die kurzfristige Anmietung von alten Immobilien zu Wucherpreisen im Zuge der Aussetzung der Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge. Die Klage war die Folge eines längeren Konflikts zwischen dem Senat, der sich jahrelang ein schrankenloses Recht zur verbindlichen Einstufung von Vorlagen anmaßte, und der CDU-Bürgerschaftsfraktion, die dieses Recht in Zweifel gezogen und ein ordnungsgemäßes objektives Verfahren gefordert hat. In einem weiteren Punkt hat das Gericht außerdem entschieden, dass der städtische Haushalts- und Finanzausschuss die CDU-Bürgerschaftsfraktion in dem konkreten Fall in ihren organschaftlichen Rechten verletzt hat, indem der Ausschuss mit einfacher Mehrheit eine Behandlung der Vorlage in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat. 

Zu dem Urteil äußert sich Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion: „Das Verwaltungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil die Rechte des Parlaments gestärkt und damit der parlamentarischen Demokratie einen Dienst erwiesen. Denn Demokratie lebt von der öffentlichen Debatte, vom öffentlichen Ringen um die beste Lösung. Schlechte Entscheidungen aus der Öffentlichkeit zu halten, macht aus schlechten Entscheidungen keine guten Entscheidungen. Im Gegenteil verfestigen sich schlechte Entscheidungen und Strukturen erst, wenn man die öffentliche Debatte als notwendiges Korrektiv der Politik ausschaltet. Das Gericht hat unsere Sichtweise bestätigt, dass Vorlagen nicht einfach willkürlich als nichtöffentlich eingestuft werden können, um politisch unliebsame Vorgänge zu vertuschen.“

Frank Imhoff, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion, ergänzt: „Das Urteil hat eine über den konkreten Fall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung für die parlamentarische Arbeit in allen Ausschüssen und Deputationen. Klar ist nun: Der Senat darf nicht verbindlich für das Parlament festlegen, dass eine Vorlage nichtöffentlich zu beraten ist, sondern die parlamentarischen Gremien entscheiden dies in eigener Verantwortung. Dieser Verantwortung werden wir uns stellen und sobald das Urteil rechtskräftig ist innerhalb des Parlaments erörtern, ob und inwieweit wir unsere Geschäftsordnung an dieser Stelle präziser fassen müssen.“

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