Eckhoff: „Risiken in Bremen steigen“
Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Jens Eckhoff, äußert sich dazu wie folgt:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute unmissverständlich klargestellt: Die Schuldenbremse ist streng anzuwendendes Verfassungsrecht und darf nicht umgangen werden. Eine Aussetzung der Schuldenbremse ist ein eng begrenzter Ausnahmefall, der eingehend begründet werden muss. Haushaltstricks wie das Ansparen von Krediten aus einem Krisenjahr für Folgejahre oder die Finanzierung nicht krisenbedingter Ausgaben aus Notkrediten sind verfassungswidrig. Zahlreiche Argumentationslinien aus dem Urteil entsprechen unserer Kritik im laufenden Verfahren vor dem Bremer Staatsgerichtshof am 3-Mrd.-Euro-Verschuldungspaket, das Bürgermeister Bovenschulte Anfang 2023 durchgesetzt hat. Dass das Bundesverfassungsgericht die gesamten Kreditermächtigungen des verfassungswidrigen Nachtragshaushalts – auch rückwirkend – gestrichen hat, unterstreicht die enormen Risiken eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse. Auch für Bremen zeichnen sich damit deutlich höhere Risiken ab.“