Eckhoff: „Risiken in Bremen steigen“

Bundesverfassungsgericht kippt Bundeshaushalt
Geld

Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Jens Eckhoff, äußert sich dazu wie folgt: 

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute unmissverständlich klargestellt: Die Schuldenbremse ist streng anzuwendendes Verfassungsrecht und darf nicht umgangen werden. Eine Aussetzung der Schuldenbremse ist ein eng begrenzter Ausnahmefall, der eingehend begründet werden muss. Haushaltstricks wie das Ansparen von Krediten aus einem Krisenjahr für Folgejahre oder die Finanzierung nicht krisenbedingter Ausgaben aus Notkrediten sind verfassungswidrig. Zahlreiche Argumentationslinien aus dem Urteil entsprechen unserer Kritik im laufenden Verfahren vor dem Bremer Staatsgerichtshof am 3-Mrd.-Euro-Verschuldungspaket, das Bürgermeister Bovenschulte Anfang 2023 durchgesetzt hat. Dass das Bundesverfassungsgericht die gesamten Kreditermächtigungen des verfassungswidrigen Nachtragshaushalts – auch rückwirkend – gestrichen hat, unterstreicht die enormen Risiken eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse. Auch für Bremen zeichnen sich damit deutlich höhere Risiken ab.“

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Bremen bleibt trauriger Spitzenreiter bei den Pflegeheimkosten. „3761 Euro Eigenanteil im Monat – wer soll das eigentlich noch bezahlen?“, fragt Rainer Bensch, pflegepolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen. Der Eigenanteil liegt inzwischen 397 Euro über dem Bundesdurchschnitt und sogar 870 Euro über dem niedrigsten Wert im Ländervergleich (Sachsen-Anhalt).

„Die uneinheitliche Stimmabgabe Bremens im Bundesrat ist ein Sinnbild für die Handlungsunfähigkeit und die Zerstrittenheit des Senats Bovenschulte. Dass sich der Bürgermeister in einer für Bremen so wichtigen Frage wieder einmal nicht in der eigenen Koalition durchsetzen konnte, ist ein schlechtes Signal für unser Bundesland“, erklärt Dr.