Bundesverfassungsgericht kippt Bundeshaushalt

Eckhoff: „Risiken in Bremen steigen“

Geld

Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Jens Eckhoff, äußert sich dazu wie folgt: 

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute unmissverständlich klargestellt: Die Schuldenbremse ist streng anzuwendendes Verfassungsrecht und darf nicht umgangen werden. Eine Aussetzung der Schuldenbremse ist ein eng begrenzter Ausnahmefall, der eingehend begründet werden muss. Haushaltstricks wie das Ansparen von Krediten aus einem Krisenjahr für Folgejahre oder die Finanzierung nicht krisenbedingter Ausgaben aus Notkrediten sind verfassungswidrig. Zahlreiche Argumentationslinien aus dem Urteil entsprechen unserer Kritik im laufenden Verfahren vor dem Bremer Staatsgerichtshof am 3-Mrd.-Euro-Verschuldungspaket, das Bürgermeister Bovenschulte Anfang 2023 durchgesetzt hat. Dass das Bundesverfassungsgericht die gesamten Kreditermächtigungen des verfassungswidrigen Nachtragshaushalts – auch rückwirkend – gestrichen hat, unterstreicht die enormen Risiken eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse. Auch für Bremen zeichnen sich damit deutlich höhere Risiken ab.“

Letzte News

Alle News

„Der Bremer Polizei fehlt die politische Rückendeckung des Senators und der rot-rot-grünen Koalition“, stellt Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion nach der Personalversammlung der Polizei Bremen fest.

Nach der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung, „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023“, fehlen in Bremen 6.500 Kita-Plätze, der Rechtsanspruch auf Betreuung kann frühestens im Jahr 2030 für alle unter Dreijährigen erfüllt werden. Dazu äußert sich Sandra Ahrens, kinder- und familienpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, wie folgt: