Dr. Winter/Eckhoff: „Schuldenbremse gilt auch für Bremen – Gutachten entlarvt Ausreden des Senats“

Haushaltsklage der CDU-Fraktion vor dem Staatsgerichtshof
Das Bremer Rathaus von vorne

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen sieht ihre Normenkontrollanträge gegen den Nachtragshaushalt 2023 und den Haushalt 2024 durch ein neues finanzwissenschaftliches Gutachten bestätigt. „Der Senat Bovenschulte hat die Schuldenbremse ohne tragfähige Begründung ausgehebelt. Das ist verfassungsrechtlich fragwürdig und politisch verantwortungslos“, erklärt Dr. Wiebke Winter, Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Wir haben eine Verantwortung gegenüber dem Rechtsstaat und den Steuerzahlern. Bremen darf sich nicht durch Taschenspielertricks finanzieren, sondern muss endlich mit dem Geld auskommen, das da ist. Der Senat ist ideenlos, verbohrt und lahm – auch in der Haushaltspolitik.“

Für die mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof am 10. September 2025 hat die CDU-Fraktion ein Gutachten des Freiburger Ökonomen Prof. Dr. Dr. Lars Feld, ehem. Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, vorgelegt. Die Kernergebnisse aus seinem Gutachten lauten:

  • Klimawandel ist keine Notsituation: Feld verweist auf jahrzehntelange wissenschaftliche Debatten. Das notwendige Moment einer unvorhersehbaren Notlage fehlt. Nur eine akute Naturkatastrophe oder ein plötzlicher Schock von außen könnten eine Aussetzung der Schuldenbremse in diesem Zusammenhang rechtfertigen. Der Klimawandel war nicht unvorhersehbar.
  • Konjunktur im normalen Rahmen: Der Rückgang der Wirtschaftsleistung in den Jahren 2023 und 2024 im Land Bremen ist nach Feld eine moderate Schwäche, wie sie in bereits früheren Konjunkturzyklen vorkam – aufzufangen durch die normale Konjunkturkomponente der Schuldenbremse, nicht durch einen Ausnahmetatbestand.
  • Corona und Energiekrise keine Begründung mehr: Die Corona-Auswirkungen seien nach 2021 in Bremen weitgehend abgeklungen. Der Effekt, der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine höheren Energiepreise auf das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2023 und 2024 entstand, sei im Ländervergleich für Bremen moderat.
  • Maßnahmen nicht zielgerichtet: Viele mit den Notkrediten finanzierte Projekte, etwa für verbilligte ÖPNV-Tickets oder die energetische Gebäudesanierung, standen schon vorher im Haushalt. Nach Einschätzung des Ökonomen erschließt sich nicht, warum die Maßnahmen in den Vorjahren ohne Kredite finanziert werden konnten, nun aber einen besonderen Finanzierungsbedarf auslösen.

„Das Gutachten zeigt schwarz auf weiß: Die rot-rot-grüne Koalition hat ökonomisch, finanziell und rechtlich keinen Boden unter den Füßen. Sie hat mit vorgeschobenen Krisenbegründungen Schulden gemacht, die nicht nötig waren“, erklärt Jens Eckhoff, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Die CDU-Fraktion betont, dass es nicht um politische Spielchen, sondern um die Einhaltung der Verfassung geht. „Die Schuldenbremse ist geltendes Recht. Wer sie aussetzt, muss das sauber und nachprüfbar begründen. Das hat der Senat nicht getan“, sagt Eckhoff. „Wir lassen deshalb die Rechtmäßigkeit der vom Senat aufgestellten und von der Bremischen Bürgerschaft verabschieden Haushalte für die Jahre 2023 und 2024 gerichtlich überprüfen. Für uns gilt: Politik darf nicht nach Kassenlage oder Ideologie gemacht werden – sie muss sich an Recht und Gesetz halten.“

Dr. Winter abschließend: „Wir stehen für eine ehrliche Haushaltspolitik, die künftigen Generationen Handlungsspielräume sichert, indem sie die richtigen Prioritäten setzt. Der Senat Bovenschulte verschiebt Probleme nur nach hinten. Bremen braucht Verlässlichkeit statt Verfassungsbruch.“

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