CDU will vorsätzlichen Verfassungsverstoß der Koalition verhindern
„Die, von der SPD, verbreitete Behauptung, wir würden der Bremer Polizei die Unterstützung versagen, ist eine bodenlose Frechheit und entbehrt jeder Grundlage“, regt sich Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, auf. „Vielmehr führen die Sozialdemokraten eine absurde Diskussion, denn es geht hier nicht um die Unterstützung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten, sondern um die Frage nach einer seriösen Finanzierung der neuen Fahrzeuge.“
Bei einem Brandanschlag auf die Bereitschaftspolizei am Niedersachsendamm in der Neustadt waren vor rund drei Wochen Polizeifahrzeuge komplett ausgebrannt, diese gilt es zu ersetzen. „In der Innendeputation habe ich mehrmals deutlich gemacht, dass wir für die Ersatzbeschaffung der Neuwagen sind. Aber wir wollen wissen und diskutieren woher das Geld kommt. Die Koalition ist nicht in der Lage in der entsprechenden Vorlage aufzuschreiben, wie die Wagen finanziert werden sollen. Außerdem müssen wir uns von den Verantwortlichen, die ein Polizeigesetz verabschiedet haben, das unseren Beamtinnen und Beamten nur Steine bei ihrer Arbeit in den Weg legt, nicht anhören müssen sich schäbig zu verhalten und die Unterstützung zu untersagen“, so Lübke.
Sachlich falsch ist zudem, dass die CDU-Fraktion die Vorlage für den kommenden Haushalts- und Finanzausschuss (HaFa) von der Tagesordnung genommen hat. Es wurde um das Einreichen einer Neufassung gebeten, weil die zunächst eingereichte Fassung nicht beratungsfähig ist. Das wurde bereits am Mittwoch innerhalb von kürzester Zeit nach Übersendung der HaFA-Vorlagen getan, um dem Senat noch Zeit zur Überarbeitung zu geben. Dabei wurde nur die Gegenfinanzierung beanstandet, die Maßnahme selbst hat die CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützt.
Grund für die, rein formale, Beanstandung ist die Nachbewilligung mit „offener Deckung“ und das ist rechtlich nicht zu lässig. In Art. 102 der Landesverfassung steht: „Die Bürgerschaft darf keine Ausgabe oder Belastung beschließen, ohne dass ihre Deckung sichergestellt ist.“ Und nach Art 119 der Landesverfassung darf der Senat: „keine Beschlüsse der Bürgerschaft ausführen, die mit den Gesetzen nicht im Einklang stehen. Er darf auch keine Ausgaben anordnen oder irgendwelche Belastungen für die Freie Hansestadt Bremen übernehmen, für die eine ordnungsmäßige Deckung nicht vorhanden ist.“
Die parlamentarischen Gremien dürfen einen solchen Beschluss also nicht fassen. Und selbst wenn dieser Beschluss so gefasst wird, darf der Senat ihn nicht ausführen.
Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, betont noch einmal: „Wir wollen die Ersatzbeschaffungen für die Polizei sichern, indem wir sicherstellen, dass der Senat einen rechtmäßigen Beschluss erhält, den er auch ausführen darf. Dazu muss der Senat nun eine Neufassung seiner HaFA-Vorlage einreichen, die eine konkrete Deckung für die Nachbewilligung enthält. Der Senat und die Koalition wollen dagegen einen eindeutig rechtswidrigen Beschluss fassen, der die Ersatzbeschaffungen für die Polizei eben ausdrücklich nicht sichert, sondern rechtliche Risiken nach sich zieht und so auch nicht ausgeführt werden darf.“