CDU-Fraktion fordert Ende der Offshore-Beschränkung
Das Verwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für das Offshore Terminal Bremerhaven (OTB) heute für rechtswidrig erklärt und den Bau des Terminals damit vorerst gestoppt. Für den Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Thomas Röwekamp, dokumentiert die Entscheidung des Gerichts das Versagen des rot-grünen Senats.
Das Gericht machte deutlich, dass es das OTB grundsätzlich für realisierbar hält, bemängelt aber maßgebliche Fehler und Rechtsverstöße im Planfeststellungsbeschluss. „Dieses Desaster hat der Wirtschaftssenator zu verantworten und wäre durch weniger dilettantische Arbeit vermeidbar gewesen. Für den Wirtschaftsstandort und die Perspektive Bremerhavens ist das ein schwerer Rückschlag. Das OTB ist das letzte große Hafeninfrastrukturprojekt Bremens mit der Chance auf tausende zusätzliche Arbeitsplätze“, macht Röwekamp deutlich. Über das Versagen des Senats müsse am 26. Mai der Wähler entscheiden.
Auch wenn die vom Gericht festgestellten Mängel durch eine belastbare Bedarfsberechnung und -begründung grundsätzlich heilbar seien, laufe die Zeit davon. An Offshore festzuhalten und den OTB an kleinere Bedarfe anzupassen, mache vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung für Bremerhaven keinen Sinn. Röwekamp fordert stattdessen, die rechtliche Beschränkung auf Offshore aufzugeben und das Terminal als Schwerlasthafen zu planen. Denn auch das Gericht hat anerkannt, dass für die Bedarfsbegründung vor allem regionalwirtschaftliche Gründe ausschlaggebend sind, noch vor den Beiträgen des OTB zum Klimaschutz. „Wenn die Heilung der Mängel auch durch andere wirtschaftliche Bedarfe begründet werden kann, muss diese Chance ergriffen werden statt die Beschränkung auf Offshore fortzuführen. Das Urteil muss dahingehend genauestens geprüft werden“, sagt Röwekamp. Den Bedarf für Schwergutumschlag hält der Fraktionsvorsitzende für wahrscheinlich: „Mit dem geplanten Gewerbegebiet Luneplate haben wir wegen des großen Flächenreservoirs gute Möglichkeiten für produzierende Industrie.“ Es sei daher sinnvoll und geboten, die Umschlagsbedarfe der anzusiedelnden Unternehmen am seeschifftiefen Fahrwasser der Weser zu prüfen. So ließe sich auch ein höherer Auslastungsgrad des OTB sicherstellen, der für die Zulässigkeit des Eingriffs in die Natur entscheidend sei.