CDU-Fraktion erwartet Aufklärung vom Senat Bovenschulte
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen fordert vom Senat Bovenschulte eine umfassende Aufklärung über die antisemitische und antiisraelische Störung anlässlich der gestrigen Mahnwache der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) zum Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf den Staat Israel. Dazu hat sie eine Berichtsbitte in die Deputation für Inneres eingereicht. In ihr verlangt Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Informationen über die als „Ausstellung“ genehmigte Veranstaltung, aus der heraus die Kundgebung der DIG nach Zeugenaussagen massiv gestört wurde. Diese berichten, dass die Teilnehmer der DIG-Kundgebung, darunter der Landesrabbiner, während des Gebets über Megafone beschimpft und mit israelfeindlichen Parolen wie „Blut an euren Händen“ und „Kindermörder Israel“ konfrontiert wurden.
Marco Lübke kritisiert die Entscheidung des Innensenators Ulrich Mäurer, diese „Ausstellung“ in unmittelbarer Nähe der Kundgebung zu genehmigen, scharf. „Es ist vollkommen inakzeptabel, dass eine vermeintliche Ausstellung als Deckmantel für eine Gegendemonstration dient, bei der Hassparolen gegen Israel skandiert und die Religionsfreiheit der Teilnehmer der DIG-Kundgebung in unerträglicher Weise gestört werden“, so Lübke. „Wir fordern vom Senat Bovenschulte eine Erklärung, wie es zu dieser Genehmigung kommen konnte und warum die Polizei trotz des Einsatzes von Megafonen nicht konsequenter eingeschritten ist.“
Claas Rohmeyer, Bürgerschaftsabgeordneter und Mitglied der DIG Bremen-Unterweser, schließt sich der Kritik an und betont: „Dass der Landesrabbiner und die Teilnehmenden eines friedlichen Gebets für die Opfer von Terror durch solche antisemitischen Hassparolen attackiert werden, ist ein Skandal und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit gehören nicht zu Bremen und dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Die Geschehnisse rund um die Mahnwache werfen ernste Fragen auf, die der Senat umgehend beantworten muss. Klar muss auch sein: So etwas darf sich mit behördlichem Segen nicht wiederholen.“