„Besoldung nach Indexstandorten greift zu kurz“

Ahrens:
Diskussion über bessere Erzieherbesoldung
Sandra Ahrens

Sandra Ahrens

Die vor kurzem vom Senat beschlossene bessere Bezahlung von Erziehern und Erzieherinnen, die in Ortsteilen mit einem besonders hohen Sozialindex arbeiten, sorgt in der Belegschaft von Kita-Bremen für hohe Frustration. Die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Sandra Ahrens, hat Verständnis für den Protest: „Der Beschluss des Senats ist nicht durchdacht. Das plumpe Wahlkampfgeschenk führt im Ergebnis nicht zu mehr Betreuungsqualität, sondern zu einer Spaltung der Belegschaft und einer Demotivation in den Einrichtungen.

Dabei müsste der Senatorin doch eigentlich klar sein, dass die Belastung in den Regel-Kitas, bei nur einer Erzieherin pro 20 Kinder in der Gruppe, nicht weniger herausfordernd ist. Zudem profitieren in den Index-Kitas nur die Erzieher und Erzieherinnen von mehr Gehalt, während die sozialpädagogischen Assistenzen und alle weiteren Zweitkräfte nicht aufgewertet werden.“

Aus Sicht der Bildungspolitikerin Sandra Ahrens muss der Senatsbeschluss zur Umsetzung der Entgeltanhebung für Erzieherinnen und Erzieher nach 8b modifiziert werden und von einer reinen Verteilung nach Indexstandorten absehen. „Diese nicht durchdachte Aufwertung bringt das Gesamtgefüge in Schieflage, sowohl innerhalb der Index-Einrichtungen als auch in der gesamten Stadt“, so Ahrens. Das Ganze greife viel zu kurz, schaffe falsche Anreize und sorge für Unruhe innerhalb der gesamten frühkindlichen Bildungslandschaft. „Unterschiedlichen Herausforderungen muss mit unterschiedlicher Ausstattung oder mit besonderer Qualifikation der Beschäftigten begegnet werden, aber nicht mit unterschiedlicher Bezahlung bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit“, macht Ahrens deutlich.

Die CDU-Abgeordnete fordert von Bildungssenatorin Claudia Bogedan umgehend nachvollziehbare Kriterien vorzulegen, wonach Erzieherinnen und Erzieher auf Grund ihrer zusätzlichen beruflichen Qualifikation bzw. besonderen beruflichen Erfahrungen und herausgehobenen gruppen-, einrichtungs- oder trägerübergreifenden Tätigkeiten rückwirkend zum 01.04.19 auf 8b angehoben werden können. „Kriterien, die sich daran orientieren, sorgen für eine Aufwertung des Berufsfeldes und eine Anerkennung der engagierten Weiterbildungsanstrengungen von vielen Erzieherinnen und Erziehern. Leistung muss sich lohnen, auch durch eine bessere Bezahlung“, so Ahrens.

Zur spürbaren Verbesserung der Betreuungsqualität fordert Ahrens grundsätzlich, die finanzielle Unterausstattung der Inklusionsplätze in der Kindertagesbetreuung, die bisher durch den Abzug von Zweitkräften aus den Index-Kitas finanziert wurden, zu beenden. Dieses Geld soll in den Indexkitas für eine spürbar bessere Ausstattung zur Verfügung stehen.

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