Bensch: Senat muss Krankenhäuser mit Ausfallbürgschaft sichern
Der Senat muss sofort Vorsorge gegen das drohende Szenario von Krankenhaus-Insolvenzen im Land Bremen tragen. Rainer Bensch, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, reagiert mit dieser Forderung auf den aktuellen Hilferuf der Deutschen Krankenhausgesellschaft und neueste Zahlen der Einrichtungen in Bremen: „Krankenhäuser zählen unstrittig zu den wichtigsten kritischen Infrastrukturen unserer Gesellschaft. Der Kostenexplosion bei Energie und Lebensmitteln sind die Einrichtungen derzeit hilflos ausgesetzt. Steigen die Energiepreise, müssen sie diese bezahlen, bekommen von den Krankenkassen über die Fallpauschalen aber keinen Ausgleich. Höhere Rechnungen können sie den Patienten aber auch nicht schreiben. Selbst erfolgreiche Kliniken laufen derzeit ganz akut auf die Zahlungsunfähigkeit zu. Schon im Juni haben die Länder Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Handeln aufgefordert, doch der taucht ab. Selbst gestern bei der Gesundheitsminister-Konferenz in Magdeburg hat er keinen Lösungsvorschlag unterbreitet. Das Szenario eines möglichen Zahlungsausfalls sogar finanziell gut aufgestellter Häuser in Bremen ist real. Der bremische Senat muss diese Gefahr sofort durch eine Ausfallbürgschaft des Landes ausschließen und so die Liquidität der Kliniken sichern.“
Dass eine solche Bürgschaft auch solide hinterlegt ist, zeigen die laut der jüngsten Steuerschätzung zu erwartenden Steuermehreinnahmen. Dennoch sieht die CDU-Bürgerschaftsfraktion weiterhin den Bund in der Pflicht. Bensch weiter: „In dieser insgesamt äußerst schwierigen Lage durch die Folgen der Ukraine-Krise muss der Senat Prioritäten setzen. Die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger zählt zu unseren höchsten Gütern. Hier darf die linke Regierung nicht herumlavieren, sondern muss kurzfristig Sicherheit schaffen für die Kliniken. Und gleichzeitig muss Bürgermeister Bovenschulte den Druck auf seinen SPD-Parteikollegen Lauterbach maximal erhöhen, damit die Bürgschaft gar nicht erst in Anspruch genommen werden muss.“