CDU-Bürgerschaftsfraktion reicht Dringlichkeitsantrag zum LdW ein

Bensch: LdW-Schließung des Senats Bovenschulte stoppen

Klinik LInks der Weser

Die vom Senat Bovenschulte geplante Schließung des Klinikums Links der Weser (LdW) ist nach Überzeugung der CDU-Fraktion ein schwerer politischer Fehler und missachtet die gesetzlichen Regeln einer umfassenden Landeskrankenhausplanung. Rainer Bensch, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, fordert den sofortigen Stopp: „Die Schließung des LdW losgelöst von einer umfassenden Landeskrankenhausplanung bedeutet jeglichen Verzicht auf vielleicht bessere Alternativen. Wer das Ziel einer bestmöglichen medizinischen Versorgung verfolgt und zugleich die Interessen aller Krankenhausträger sowie die Trends der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels beachtet, der hätte wirksame Alternativen geprüft. Auch trägerübergreifende Kooperationen auf der linken Weserseite sind nun offensichtlich vom Tisch. Das Ende des medizinisch und wirtschaftlich erfolgreichen Herzzentrums am LdW ohne Beteiligung der zuständigen Experten und an den Bürgerinnen und Bürgern des Bremer Südens vorbei zu verkünden, wird nicht nur den Steuerzahler teuer zu stehen kommen, sondern hinterlässt einen kaum gutzumachenden gesundheitspolitischen Flurschaden. In keinem Bereich kann der Senat Bovenschulte ein durchdachtes Konzept vorweisen: Weder medizinisch noch baulich ist die Schließung und Verlagerung durchdacht. Es gibt auch kein Verkehrskonzept für das Klinikum Bremen Mitte. Fehlanzeige auch beim Personalkonzept zur Sicherung der Fachkräfte. Wir fordern den Stopp dieses Panik-Plans per Dringlichkeitsantrag zur nächsten Bürgerschaft und mahnen ernsthafte auch trägerübergreifende Strukturgespräche im Rahmen der Krankenhausrahmenplanung sowie das längst überfällige sektorübergreifende Gesamtkonzept an.“

 

Der geltende Krankenhausrahmenplan des Landes Bremen enthält zahlreiche Struktur- und Qualitätsvorgaben, die bei den Schließungs- und Umzugsideen des Senats Bovenschulte nicht berücksichtigt sind: unter anderem feste Behandlungskapazitäten, eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und leistungsspezifische Versorgungsaufträge. Bensch abschließend: „Wir haben vom Senat im gesamten Prozess praktisch nichts zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen privaten, freigemeinnützigen und kommunalen Krankenhäusern gehört. Die Stärkung dieser Kooperationen ist aber parteiübergreifende Beschlusslage im Land Bremen. Das Schweigen von Herrn Bovenschulte wirft auch in diesem Punkt erhebliche Fragen auf.“

Link zum Dringlichkeitsantrag

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