Averwerser: „Vergleich muss Auftakt für Neufinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sein“

Schulen in freier Trägerschaft erhalten Nachzahlung
Yvonne Averwerser

Der außergerichtliche Vergleich zwischen dem Senat Bovenschulte und den Schulen in freier Trägerschaft bestätigt, was seit Jahren bekannt ist: Die staatlichen Zuschüsse reichen nicht aus, um einen verlässlichen Schulbetrieb sicherzustellen. Die zugesagte Nachzahlung von 4,3 Millionen Euro muss jetzt der Anfang für eine Neuaufstellung der Finanzierung der freien Schulen sein. Dazu äußert sich Yvonne Averwerser, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: 

„Der neue Bildungssenator Mark Rackles muss jetzt die Chance ergreifen, endlich eine unideologische und dauerhafte Lösung für die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft sicherzustellen. Rackles kommt aus Berlin, wo freie Schulen selbstverständlich als fester Bestandteil der Bildungslandschaft anerkannt sind und finanziell verlässlicher ausgestattet werden. Dies muss jetzt auch in Bremen umgesetzt werden. 

Schulen in freier Trägerschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildungsvielfalt in Bremen und dürfen nicht länger wie Schulen zweiter Klasse behandelt werden. Es braucht eine ehrliche, auskömmliche und zukunftsfeste Finanzierung. Die staatliche Finanzierung muss den tatsächlichen Bedarf abdecken. Deshalb braucht es eine zügige Anpassung des Privatschulgesetzes. Die Finanzierungsgrundlagen müssen dort konkreter formuliert werden und verbindlich sicherstellen, dass freie Schulen dauerhaft arbeitsfähig bleiben. Planungssicherheit ist unverzichtbar für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie für die Lehrkräfte. 

Eine Arbeitsgruppe, die gemeinsam mit den Schulträgern auf Augenhöhe verbindliche Ergebnisse präsentieren soll, muss so schnell wie möglich eingesetzt werden. Der jetzige Vergleich darf kein Schlusspunkt, sondern muss der Auftakt für eine faire und verlässliche Neuregelung sein.“

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