Zur Aussetzung der Maskenpflicht an Grundschulen
Schüler mit Maske

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in einem heute bekannt gewordenen Urteil die Maskenpflicht für Grundschülerinnen und Grundschüler vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Maßnahme selbst hält das Gericht zwar für erforderlich, doch enthält die Corona-Verordnung zu unbestimmte Regelungen.

Die Maskenpflicht an Grundschulen wird vorläufig außer Vollzug gesetzt, obwohl das Gericht bestätigt: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auch für Schülerinnen und Schüler der Grundschule „grundsätzlich eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme darstelle, um das Infektionsgeschehen im Schulbetrieb zu reduzieren und zu kontrollieren“. Diese Einschätzung deckt sich vollständig mit der Position der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Die Kritik des Gerichts begründet sich ausschließlich in einer zu unbestimmten Regelung innerhalb der Corona-Verordnung, die die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion scharf kritisiert: „Es geht hier also keineswegs um die Sache“, sagt Averwerser, „sondern lediglich um die behördliche Umsetzung im Verwaltungshandeln. Mit derartig unsauberer Arbeit die Gesundheit von Kindern, Lehrkräften und Eltern zu gefährden, ist fahrlässig.“

Die Bildungspolitikerin erwartet, dass diese Schwachstelle innerhalb der Corona-Verordnung schnell geändert wird. „Der Senat muss dazu eine gerichtskonforme Neufassung des beanstandeten Passus erarbeiten, sodass die Maskenpflicht umgehend wieder Bestand haben kann.“ Auch über die Corona-Testpflicht an Schulen hat das OVG Bremen ein Urteil gefällt und hierbei die Maßnahmen bestätigt, was Averwerser ausdrücklich begrüßt: „Nun haben wir auch in diesem Punkt juristische Klarheit. Wir haben hierbei immer auf eine verbindliche Regelung gedrungen und sehen uns daher in unserer Auffassung bestätigt.“

Die ebenfalls heute veröffentliche Auswertung der ZEB-Blitzumfrage verdeutliche zudem, dass eine Mehrheit der befragten Eltern sowohl die Maskenpflicht als auch die verpflichtende Corona-Testung für ihre Kinder befürworte. „Um mitunter auch einschneidende Maßnahmen der Pandemiebekämpfung kommen wir leider auch in unseren Schulen nicht herum, darüber sind sich die Eltern in der Mehrzahl aber auch absolut bewusst“, meint Averwerser.
 

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