Ahrens: „Bildungsbehörde darf Rechte von Eltern und Kindern nicht weiter missachten“

CDU-Fraktion fordert Arbeitsfähigkeit der ZEV
Sandra Ahrens

„Die Bildungsbehörde missachtet die Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien eklatant“, kritisiert Sandra Ahrens, kinderpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, und reagiert damit auf den jetzigen Rücktritt des Vorstandes der Zentralen Elternvertretung Bremen (ZEV). Dieser ist aufgrund der fehlenden Infrastruktur seit Monaten faktisch arbeitsunfähig. „Die fortgesetzte Untätigkeit der Behörde ist inakzeptabel und hat einen unhaltbaren Zustand geschaffen. Seit mehr als einem Jahr gibt es keine Verwaltungskraft. Wichtige Informationen werden nicht bereitgestellt. Ein Dienst-PC wurde nicht zur Verfügung gestellt und musste privat gekauft werden – nun ist der auch noch verschwunden. Die Koalition feiert sich immer wieder für ihre angeblichen Mitbestimmungsrechte der Bürger ab und verhindert Sie in diesem Fall aktiv. Das kann nicht sein“, erklärt Ahrens.

Die CDU-Fraktion wird für die kommende Sitzung der Bildungsdeputation am 18. November 2025 einen Fragenkatalog einreichen. Ziel ist, Klarheit über das Verhalten der Bildungsbehörde zu bekommen und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Elternvertretung einzufordern. „Es geht um die Rechte der Eltern und Kinder in Bremen. Die ZEV muss arbeiten können, ohne dass den Mitgliedern ihre Arbeit unmöglich gemacht wird. Das erwarten wir von einer Behörde, die sich an Recht und Ordnung halten muss“, betont Ahrens.

Nach § 4.1.2 und § 7.0 der Richtlinie ist der Bildungssenator verpflichtet, eine Verwaltungskraft zu stellen, einen fachlich zuständigen Ansprechpartner zu benennen und Kommunikations- sowie Informationswege sicherzustellen. „Nichts davon wurde umgesetzt“, ärgert sich Ahrens. „Nun gilt es, die Handlungsfähigkeit der ZEV unverzüglich wiederherzustellen. Die Behörde muss alle Träger anschreiben, die Delegiertenverhältnisse klären und eine Neuwahl des Vorstandes ermöglichen. Die Geschäftsstelle muss spätestens in drei Monaten wieder arbeitsfähig sein.“

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