Schnittker: Senat muss Städten Aufwand für Flüchtlinge ersetzen

Haushaltsrisiken für Bremerhaven und Bremen
Christine Schnittker, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss

Die Flüchtlingspolitik des Senats Bovenschulte stellt die Städte Bremen und Bremerhaven vor erhebliche Haushaltsrisiken. Christine Schnittker, Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses, fordert die SPD-geführte Landesregierung auf, beiden Kommunen weitere Mittel zur Abwendung einer Haushaltskrise zuzuweisen: „Bremerhaven fehlen in diesem Jahr insgesamt 63 Millionen Euro, der Stadtgemeinde Bremen sogar 72 Millionen allein im Bereich der Sozialleistungen. Der größte Teil des Fehlbetrags entsteht durch die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen sowie in der Jugendhilfe, insbesondere bei der Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen. Der Senat Bovenschulte hat über viele Jahre überdurchschnittlich viele Flüchtlinge aufgenommen, zum Teil durch bundesweit bekanntgemachte bremische Sonderaufnahmeprogramme. Während Hamburg seine Verpflichtungen als eines der 16 Bundesländer zu 100 Prozent erfüllt hat, wenn es um die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer geht, waren es im Land Bremen ganze 254 Prozent. Rot-Grün-Rot hat gerufen, große Teile der finanziellen Lasten landen aber bei den Kommunen Bremerhaven und Bremen. Neben einer Atempause für die Zuwanderung nach Bremen und Bremerhaven muss der Senat Bovenschulte aber die Lasten endlich gerecht verteilen. Wir fordern im laufenden Haushaltsjahr einen wesentlichen Ausgleich dieser zusätzlichen Lasten, die voraussichtlich auch in den Folgejahren bestehen bleiben. Denn gute Integration ist nicht in zwölf Monaten zu machen. Es ist eine Aufgabe von Jahren für die jeweilige Stadtgesellschaft.“

Realisiert werden könne dies zum Beispiel durch eine pauschale finanzielle Zuweisung des Landes je Asylbewerber an die Kommunen. Dies trage dem Konnexitätsprinzip Rechnung. Eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen sei eine verfassungsrechtliche Pflicht des Landes, die nicht unter Haushaltsvorbehalt steht. Weise das Land den Kommunen eine Aufgabe zu, so habe es auch die zur Umsetzung notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

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