Zeimke: Datenschutz nicht komplett vor Sicherheit stellen

Zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Polizeiarbeit
Künstliche Inteligenz
In einem Pilotprojekt in Hamburg soll der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Auswertung von Videomaterial am dortigen Hauptbahnhof getestet und ausgewertet werden. Mit dieser Software lassen sich Verhaltensmuster und Bewegungen auf kriminelle Absichten hin überprüfen und soll so die Polizei bei Präventionsmaßnahmen unterstützen. Das Instrument der intelligenten Videoüberwachung findet Simon Zeimke, Fraktionssprecher für Digitalisierung und Datenschutz, auch ein überlegenswertes Projekt für Bremen: „Besonders an Plätzen mit einem hohen Kriminalitätsaufkommen kann die Technik die Lage vor Ort entspannen und den Polizeikräften unterstützend zur Seite gestellt werden. Klar ist auch, dass der Datenschutz dabei eingehalten werden muss, er darf aber nicht als komplettes K.O.-Kriterium herangezogen und vor die Sicherheit der Menschen gestellt werden. Daten, wie Körpermerkmale, Hautfarbe oder Geschlecht, dürfen keine Rolle spielen, sondern nur die Verhaltensmuster erfasst werden. Also Videobeobachtung statt Videoüberwachung.“ In Bremen setzt die Polizei bereits Künstliche Intelligenz bei der Auswertung von kinderpornographischem Datenmaterial ein. Das Verfahren wird damit beschleunigt und erleichtert die belastende Arbeit der Ermittlerinnen und Ermittler bei der Sicherstellung von Bildern. KI ermöglicht damit neue Handlungsoptionen für die Strafverfolger. „Dieses Potenzial sollte nicht liegen gelassen und auch auf andere Bereiche, wie Kriminalitäts-Hotspots in der Stadt, ausgeweitet werden. KI kann schneller mögliche Gefahrensituationen erkennen, entscheiden muss am Ende aber immer der Mensch. Angepasste rechtliche Rahmenbedingen sind da Voraussetzung für ein effektvolles Zusammenwirken“, so Zeimke.

Letzte News

Alle News

Das Verwaltungsgericht Bremen hat am Mittwoch entschieden, dass der Senat nicht verbindlich festlegen darf, ob eine Vorlage im Ausschuss öffentlich oder nichtöffentlich beraten wird. Damit hat ein seit Mai 2023 laufendes Gerichtsverfahren ein vorläufiges Ende gefunden. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte gegen die Einstufung einer Vorlage als nichtöffentlich/vertraulich geklagt.

„Bürgermeister Bovenschulte hat die Brücken wortwörtlich vor sich hinrosten lassen. Anstatt rechtzeitig zu handeln, wurden Prestigeprojekte und fragwürdige Verkehrsexperimente auf der Martinistraße forciert, wie der Senat in einer Großen Anfrage der CDU selbst zugegeben hat.