Zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Polizeiarbeit

Zeimke: Datenschutz nicht komplett vor Sicherheit stellen

Künstliche Inteligenz
In einem Pilotprojekt in Hamburg soll der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Auswertung von Videomaterial am dortigen Hauptbahnhof getestet und ausgewertet werden. Mit dieser Software lassen sich Verhaltensmuster und Bewegungen auf kriminelle Absichten hin überprüfen und soll so die Polizei bei Präventionsmaßnahmen unterstützen. Das Instrument der intelligenten Videoüberwachung findet Simon Zeimke, Fraktionssprecher für Digitalisierung und Datenschutz, auch ein überlegenswertes Projekt für Bremen: „Besonders an Plätzen mit einem hohen Kriminalitätsaufkommen kann die Technik die Lage vor Ort entspannen und den Polizeikräften unterstützend zur Seite gestellt werden. Klar ist auch, dass der Datenschutz dabei eingehalten werden muss, er darf aber nicht als komplettes K.O.-Kriterium herangezogen und vor die Sicherheit der Menschen gestellt werden. Daten, wie Körpermerkmale, Hautfarbe oder Geschlecht, dürfen keine Rolle spielen, sondern nur die Verhaltensmuster erfasst werden. Also Videobeobachtung statt Videoüberwachung.“ In Bremen setzt die Polizei bereits Künstliche Intelligenz bei der Auswertung von kinderpornographischem Datenmaterial ein. Das Verfahren wird damit beschleunigt und erleichtert die belastende Arbeit der Ermittlerinnen und Ermittler bei der Sicherstellung von Bildern. KI ermöglicht damit neue Handlungsoptionen für die Strafverfolger. „Dieses Potenzial sollte nicht liegen gelassen und auch auf andere Bereiche, wie Kriminalitäts-Hotspots in der Stadt, ausgeweitet werden. KI kann schneller mögliche Gefahrensituationen erkennen, entscheiden muss am Ende aber immer der Mensch. Angepasste rechtliche Rahmenbedingen sind da Voraussetzung für ein effektvolles Zusammenwirken“, so Zeimke.

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