Bensch:
Zum neuen Bremer Krankenhausgesetz
CDU Bremen Fraktion  Rainer Bensch

Die CDU-Fraktion fordert vom Senat eine Nachbesserung des Entwurfes zum Bremer Krankenhausgesetz im Sinne der Patientenversorgung. Der gesundheitspolitische Sprecher Rainer Bensch stellt sich damit auf der heutigen Sitzung der Gesundheitsdeputation hinter die Hanseatisch Bremische Krankenhausgesellschaft. 

Statt eine Qualitätssteigerung zu erreichen, werde man den Bremer Krankenhäuser mit Überregulierung die Luft zum Arbeiten abschnüren, meint Rainer Bensch. „Der Investitionsstau wird mit diesem Gesetz sicher nicht behoben“, so Bensch. „Stattdessen bringen Einzelförderung ohne Plan noch mehr Bürokratie mit sich und hält das Personal von der wichtigsten Aufgabe ab: Patienten zu heilen.“
 
Im vorliegenden Entwurf stecke vor allem Misstrauen gegenüber den Krankenhäusern und viele überflüssige Paragrafen, die bereits bundesrechtlich verbindlich geregelt sind. 17 Rechtsverordnungen sollen auf den Weg gebracht werden, aber von wem und wann sei unklar. Zukunftsweisende Bestimmungen etwa zur Digitalisierung fehlten völlig. „Das Bundesland Bremen muss endlich seine grundgesetzliche Aufgabe wahrnehmen und kontinuierlich und bedarfsgerecht Landesmittel für die Krankenhäuser bereitstellen, basierend auf einer wirklich durchdachten und zielgerichteten Landeskrankenhausplanung. Das geht nur zusammen mit und nicht gegen unsere 14 Kliniken in Bremen und Bremerhaven“, meint Bensch.
 
Bensch stellt sich damit hinter die Bremer Krankenhausgesellschaft, die in ihrer Stellungnahme deutliche Worte gefunden hatte: Sie spricht von „nicht umsetzbar“ und einer „Belastung für eine konstruktive Zusammenarbeit“ bis hin zur Kriminalisierung von Krankenhäusern. Hauptkritikpunkt ist außerdem, dass die Weiterbildungsordnung der organisierten Ärzteschaft zum zentralen Steuerungselement der Krankenhausplanung werde und das Land Bremen sich von der Ärztekammer letztlich Vorgaben zur Ausgestaltung des Sicherstellungsauftrages machen lasse. „Dass wir in Bremen keine Medizinerausbildung schaffen, dann aber die Krankenhäuser zur Weiterbildung verpflichten, ist typisch bremisch und im Bundesvergleich mal wieder einzigartig unpraktikabel“, sagt Bensch.
 
Auch die Abgrenzung zwischen Pauschal-, Einzel- und Zuschlagsförderung sei objektiv nicht umsetzbar und führe zu Behördenwillkür und Rechtsunsicherheit, meint der Gesundheitspolitiker. „Und schleierhaft ist mir, warum der Paragraf 39 zur Übermittlung von Daten im Krankenhaus wieder ersatzlos aus dem ersten Entwurf gestrichen wurde. Das behindert massiv die Ausgestaltung der Patientenversorgung gerade bei komplizierteren Fällen.“ Diese Rückkehr in komplett staatslenkende Gesundheitsversorgung hält Bensch für einen groben Fehler. Stattdessen müsse es mehr Freiräume und Selbstverantwortung für Kliniken geben.

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