Zur möglichen Verfassungswidrigkeit des Bremer Polizeigesetzes
Dr. Wiebke Winter

„Wir brauchen eine aktualisierte Landesverfassung, die nicht nur unserer Polizei Rechtssicherheit garantiert, sondern die damit auch die Wertschätzung und Bedeutung erhält, die sie verdient. Unsere Verfassung sollte mehr sein als ein historisches Dokument“, fordert Dr. Wiebke Winter, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion und Vorsitzende der Deputation für Inneres. Die Diskussion über die Verfassungskonformität des Bremer Polizeigesetzes hält an. Innensenator Mäurer (SPD) pocht weiter auf die Begründung `Bundesrecht bricht Landesrecht´, eine Anpassung der Bremer Landesverfassung hält er daher nicht für notwendig und argumentiert mit einem Rechtstext von 1960, wie in der Sitzung der Innendeputation am Donnerstag (29. Februar). Für Winter nicht akzeptabel: „Unsere Beamtinnen und Beamten schwören bei ihrer Vereidigung auch auf die Bremer Landesverfassung. Wenn diese aber nicht ihre Ermittlungsbefugnisse, Rechte und damit ihre tägliche Arbeit absichert, ist das widersprüchlich. Daher brauchen wir ein Update unserer Verfassung.“

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion behält sich vor, einen entsprechenden Antrag in der Bremischen Bürgerschaft zur Änderung der Bremischen Landesverfassung einzubringen, um dann einen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Bremer Landesverfassung einzusetzen. Dieser berät mögliche Änderungen des Verfassungstextes.

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