Strohmann: „Sozialleistungsbetrug nicht pauschal kleinreden – wir verlangen umfassende Aufklärung“

Nach Kündigung von Bremer Jobcenter-Mitarbeiter
Heiko Strohmann

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen fordert umfassende Aufklärung im Fall des entlassenen Jobcenter-Mitarbeiters Fred Göcken. „Hier steht ein schwerwiegender Vorwurf im Raum. Ein langjähriger Mitarbeiter berichtet öffentlich von möglichen Missständen im Bürgergeld-System – und verliert danach seinen Job. Das darf der Senat Bovenschulte nicht einfach mit pauschalen Dementis abräumen“, erklärt Heiko Strohmann, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Besonders kritisch sieht die CDU-Fraktion, dass Sozialressort und Jobcenter die Vorwürfe zwar entschieden zurückweisen, zugleich aber einräumen, dass es keine statistischen Auswertungen dazu gibt. „Wie kann Senatorin Schilling behaupten, es gebe keinerlei Hinweise auf systematischen Sozialbetrug in Bremen, wenn offenbar gar keine belastbare Datengrundlage vorliegt? Das ist dilettantisch und hat mit seriöser Politik wenig zu tun“, so Strohmann. „Der Eindruck drängt sich auf, dass Rot-Rot-Grün hier eher das eigene Wunschbild verteidigt, als wirklich aufzuklären.“

Die CDU-Fraktion will deshalb wissen, welche Erkenntnisse dem Senat tatsächlich vorliegen, wie Verdachtsfälle im Jobcenter erfasst werden und warum keine systematische Auswertung erfolgt. „Wer Missbrauch ausschließen will, muss ihn überprüfen können. Alles andere ist reine Behauptung“, betont Strohmann.

Unverständnis äußert die CDU zudem über den Umgang mit dem Mitarbeiter. „Wenn Beschäftigte auf mögliche Missstände hinweisen, muss man die Vorwürfe sorgfältig prüfen – und nicht den Eindruck erwecken, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden“, so Strohmann. „Wir erwarten vom Senat und vom Sozialressort eine vollständige Aufklärung: Warum wurde Herr Göcken entlassen, auf welcher Grundlage war das gerechtfertigt, und was ist an seinen Behauptungen dran?“

Für Strohmann zeige der Fall einmal mehr, wie notwendig der von der CDU-Fraktion eingereichte Dringlichkeitsantrag zum Schutz des Sozialstaats und zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ist. Bereits Ende des Jahres 2025 hatte die CDU-Fraktion im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs. 21/1584) abgefragt, welche Lehren der Senat Bovenschulte aus dem Sozialleistungsbetrugsskandal im Jahr 2018 gezogen hat. Auch hier wurde bereits deutlich, dass der Senat weitgehend im Dunkeln tappt.

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