Strohmann: Senat lässt Alleinerziehende bei Teilzeitausbildung im Stich

Bildungsbehörde räumt Fehleinschätzung ein
Heiko Strohmann

Die bremische Bildungs- und die Sozialbehörde haben die Öffentlichkeit bislang falsch über Möglichkeiten staatlicher Förderung von Teilzeitausbildung informiert. Das ergab eine Nachfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion in der gestrigen Deputation für Kinder und Bildung. Fraktionsvorsitzender Heiko Strohmann dazu: „Das 2020 neu geschaffene Aufstiegs-BAföG kann auch Menschen fördern, die in Teilzeit eine Ausbildung zur Erzieherin machen. Gerade Alleinerziehenden bietet das Chancen, sich neben dem Beruf zu qualifizieren. Andere Bundesländer bieten längst alle neuen Möglichkeiten an. Nur Senatorin Aulepp und Senatorin Voigt haben wieder einmal geschlafen. Sogar die privaten Fortbildungsträger in Bremen nutzen diese neuen Fördermöglichkeiten des Bundes für Teilzeit-Ausbildung. Aber der Senat hat es seit Sommer 2020 verbaselt, die Prüfungsordnungen für die staatlichen Ausbildungsgänge anzupassen. Stattdessen bestärken die Behörden alleinerziehende Mütter sogar in aller Öffentlichkeit noch in der Fehlannahme, das Aufstiegs-BAföG käme für sie gar nicht in Frage. Bei so viel Fahrlässigkeit ist es überhaupt kein Wunder, das Bremen immer wieder letzter bei der Bildung, beim Fachkräftemangel und bei Armutsfragen in Deutschland ist.“ 

Sowohl die Bildungs- als auch die Arbeitsbehörde hatten am Dienstag, 15. Februar, in den Medien geäußert, dass Teilzeit-Azubis kein Aufstiegs-BAföG (AFBG) bekämen. Angehende Erzieherinnen erhielten es nur bei Ausbildung in Vollzeit. Auf Nachfrage der CDU mussten die Behörden indes einräumen, dass sich dies anders darstellt. Die CDU hatte darauf hingewiesen, dass das AFBG im Sommer 2020 von der letzten Bundesregierung extra mit dem Ziel überarbeitet worden ist, die Ausbildung in Teilzeit wesentlich zu erleichtern. Dies gilt auch für die Ausbildung zur Erzieherin. So sind seit der AFBG-Novelle Teilzeitmaßnahmen förderfähig, wenn die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen. Alleinerziehende mit Kindern bis 14 Jahren und Eltern mit behinderten Kindern können zudem einen Zuschuss von monatlich 150 Euro beantragen. 

Strohmann weiter: „SPD und Linke blicken offenkundig nicht mehr durch. Das ist ein weiteres Zeichen dafür, dass der gesamte Bildungsbereich und die Arbeitsmarktförderung in Bremen auf den Prüfstand müssen. Wir brauchen endlich Kompetenz und eine Orientierung daran, welche Maßnahmen wirklich helfen und welche nur alimentieren.“
 

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