Strohmann: „Rot-Rot-Grün wirft Nebelkerzen, um die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern“

CDU-Bürgerschaftsfraktion zieht gegen Ablenkungsmanöver vor Staatsgerichtshof
Die Figur der Justizia

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen kritisiert den Beschluss der Regierungsmehrheit der Koalition im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Staatsräte-Affäre scharf. Rot-Rot-Grün hat am Donnerstag (16. April) beschlossen, mehrere Abgeordnete und Mitarbeiter der CDU-Bürgerschaftsfraktion vor den Untersuchungsausschuss als Zeugen zu laden. Diese sollen dazu befragt werden, was sie von dem Hinweis wussten, den die CDU-Fraktion an die Staatsanwaltschaft gegeben hat. Die CDU-Fraktion hält dies für personell und sachlich offensichtlich nicht mit dem Untersuchungsauftrag vereinbar und wird gegen dieses Ablenkungsmanöver vor dem Staatsgerichtshof Rechtsschutz suchen.

Der Auftrag des Untersuchungsausschusses ist klar umrissen: Er soll klären, ob es bei der Versetzung von Staatsräten in den einstweiligen Ruhestand zu rechtswidrigem Verhalten kam. Er soll klären, ob es ein System des „goldenen Handschlags“ gibt. 

„Kein Mitglied und kein Mitarbeiter der CDU-Fraktion kann bei der Aufklärung helfen, ob es ein System des ‚goldenen Handschlags‘ gab. Kein Mitarbeiter oder Abgeordneter der CDU-Fraktion war daran beteiligt, Frau Strebl oder Herrn Wiebe in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Der Versuch, dennoch interne Vorgänge der Opposition zum Gegenstand der Untersuchung zu machen, ist ein durchschaubares Ablenkungsmanöver. Die Regierungskoalition versucht, mit dieser Nebelkerze die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern“, erklärt Heiko Strohmann, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

„Wir erwarten, dass Rot-Rot-Grün die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abwartet, bevor die Zeugen vernommen werden. Wir erwarten, dass Rot-Rot-Grün das Verfassungsrecht auf effektiven Rechtsschutz nicht unterläuft“, so Strohmann weiter.

Selbstverständlich wird die CDU-Fraktion ihren Beitrag zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes leisten. Dies gilt auch für den Informationsgehalt des vertraulichen Hinweises, dessen Inhalt der Fraktionsgeschäftsführer an die Staatsanwaltschaft übermittelt hat. Deshalb hat Herr Hentze bereits Anfang März als Zeuge in den Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Senatorin Vogt und Senatorin a.D. Moosdorf ausgesagt und nähere Angaben dazu gemacht. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen schriftliche Nachfragen der Staatsanwaltschaft vor, die noch nicht abschließend beantwortet sind. Dies wird Herr Hentze zeitnah tun. Gleichzeitig verweist die CDU-Fraktion darauf, dass sie die Vertraulichkeit des ursprünglichen Hinweises an die CDU wahren wird.

Durch die Veröffentlichung von anonym gegebenen Hinweisen wird diese wichtige Ermittlungsarbeit aber womöglich konterkariert.

Strohmann: „Politische Arbeit beruht auf Vertrauen. Auf die Wahrung gewünschter Vertraulichkeit muss sich jeder Hinweisgeber verlassen können, der mit uns spricht. Diese Vertraulichkeit haben wir bislang gewahrt und wir werden sie auch zukünftig wahren. Dazu gehört unter anderem auch die Information, an wen in der Fraktion der Hinweis ging. Die Vertraulichkeit der parlamentarischen Arbeit ist durch besondere rechtliche Vorschriften geschützt. Dazu gehört auch das Recht der Abgeordneten und Fraktionsmitarbeiter, Fragen im Untersuchungsausschuss nach dem Hinweisgeber und dem Umgang mit erhaltenen Hinweisen nicht zu beantworten.“ (§ 53 Abs. 1 Nr. 4 StPO, § 53a StPO)

Der Vorgang zeigt aus Sicht der CDU-Fraktion, dass die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungsverfahren gegen Senatorin Vogt und Senatorin a.D. Moosdorf allen Hinweisen nachgeht und nichts unversucht lässt, um den gesamten Sachverhalt abschließend zu ermitteln. „Das begrüßen wir sehr und davor haben wir großen Respekt. Durch die Veröffentlichung von anonym gegebenen Hinweisen wird diese wichtige Ermittlungsarbeit aber womöglich konterkariert“, sagt Strohmann. Sollten Beweismittel vernichtet worden sein, ist eine Aufklärung der Vorgänge jetzt möglicherweise unwahrscheinlicher geworden. Derjenige, der die Arbeit der Staatsanwaltschaft öffentlich gemacht hat, hat die Aufklärung der Staatsräte-Affäre möglicherweise in erheblichem Maße behindert. Die CDU-Fraktion fragt sich, wer ein Interesse daran haben könnte.

In der Gesamtschau sieht sie ein besorgniserregendes Signal für das parlamentarische Miteinander. „Das Vorgehen der rot-rot-grünen Koalition beschädigt das Vertrauen in faire und rechtsstaatliche Verfahren. Wer parlamentarische Kontrolle zur parteipolitischen Auseinandersetzung umfunktioniert, schwächt die Demokratie insgesamt“, erklärt Heiko Strohmann. „Die Koalition steht weiterhin in der Verantwortung, die Vorgänge rund um die Staatsräte-Affäre vollständig aufzuklären. Wir werden unseren Kurs der konsequenten Aufklärung fortsetzen.“

Hintergrund:

Die CDU-Fraktion hatte im Herbst 2025 einen vertraulichen Hinweis erhalten, wonach im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Versetzung der Staatsräte Strebl und Wiebe relevante E-Mail-Bestände gelöscht worden sein könnten und ein vorhandenes Backup einer nahenden Löschfrist unterliegen könnte. Da die Fraktion die Hinweise nicht eigenständig überprüfen konnte, wurden diese zur Unterstützung der laufenden Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt weiterhin gegen Senatorin a.D. Moosdorf sowie gegen Senatorin Vogt wegen des Verdachts der Untreue.

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