Averwerser:
Zum Schulbetrieb im Corona-Winter
Yvonne Averwerser

Yvonne Averwerser

Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Yvonne Averwerser fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, die Schulen im Land Bremen in der zweiten Corona-Welle besser auf weitere Einschränkungen vorzubereiten. Dabei spielt die Dienstvereinbarung zwischen ihr und dem Personalrat Schulen eine entscheidende Rolle.

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie einige Schülerinnen und Schüler sind mit mobilen Endgeräte ausgestattet worden, um in der Zukunft und besonders bei möglichen weiteren Schulschließungen auf Distanzunterricht umstellen und die Plattform „itslearning“ flächendeckend nutzen zu können. Viele Lehrkräfte binden sie bereits jetzt ein, doch längst nicht alle. Die bestehende Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat Schulen und der Senatorin für Kinder und Bildung setzt noch immer auf Freiwilligkeit.
 
„Alle Lehrkräfte haben ein iPad bekommen, im Gegenzug sollten sie ‚itslearning‘ verpflichtend im Unterricht einbinden – das war die Abmachung“, sagt Yvonne Averwerser. „Die Senatorin hat immer den Anschein erweckt, die Verhandlung und Unterzeichnung der Dienstvereinbarung sei reine Formsache. Passiert ist aber noch immer nichts.“ Ein Großteil der Lehrerschaft werde die neuen Lösungen auch ohne Verpflichtung nutzen, aber ohne entsprechende Dienstvereinbarung gebe es weiterhin keine einheitlichen Rahmenbedingungen für hybriden Unterricht an allen Bremer Schulen. „Das ist aber entscheidend für eine vergleichbare Qualität, die sich auch weiterentwickeln muss“, meint Averwerser.
 
Im letzten Lockdown hätten die Unterschiede in der Art und Weise des Unterrichtens eine neue Bildungsschere aufgemacht. „Die Kinder hängen vom Engagement und technischen Know-How ihrer Lehrerinnen und Lehrer ab“, meint Averwerser. „So abhängig dürfen wir beide Seiten nicht wieder zurücklassen. Mit den Erkenntnissen und der neuen Ausstattung muss die Senatorin die nächsten Wochen endlich besser vorbereiten. Dazu gehört für mich sowohl die sofortige Anpassung der Dienstvereinbarung als auch die weitere Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer durch Weiterbildungen und Handreichungen.“

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