Schnittker: Senator Strehl muss Frist für Grundsteuererklärung verlängern
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert Finanzsenator Strehl (Grüne) auf, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger zu verlängern. Christine Schnittker, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion, sagt: „Fast ein Fünftel der Bürgerinnen und Bürger hat es nicht rechtzeitig schaffen können. Vor allem die komplizierten Vorgaben des ehemaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz führen viele Menschen an den Rand der Verzweiflung bei der Dateneingabe. Dabei liegen viele Daten in den Behörden bereits vor. Entsprechend gibt es wie in allen anderen Bundesländern auch in Bremen erhebliche Probleme. Es kann nicht Absicht des Staates sein, seine Bürger dermaßen unter Druck zu setzen und nun mit Sanktionen zu drohen, weil die Frist verstrichen ist. Zudem hat Bremen die Menschen um Wochen später als beispielsweise Niedersachsen schriftlich informiert, wie die Erklärung im Einzelnen abzugeben ist. Schon vor diesem Hintergrund wäre es ein selbstverständlicher Akt der Bürgerfreundlichkeit, die Frist noch einmal zu verlängern, zumal Bremen mehr Daten von den Grundstückseigentümern verlangt als beispielsweise Niedersachsen. Dadurch ist die Erklärung für die Menschen in Bremen und Bremerhaven nochmal schwieriger geworden.“
Neben technischen Schwierigkeiten bei der Dateneingabe über das bundesweite Steuer-Portal ELSTER erschwert auch das von Bremen angewandte Bundesmodell den Grundstückseigentümern die Erklärung im Zweistädtestaat. Schnittker weiter: „Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat sich auch wegen der Folgebelastungen für die Menschen stets gegen das Bundesmodell ausgesprochen. Denn das in Niedersachsen eingesetzte Flächen-Lage-Modell erfordert später nur bei baulichen Änderungen und Eigentümerwechseln neue Meldungen an die Finanzämter. Das dynamisch wertorientierte Bundesmodell, das Rot-Grün-Rot in Bremen durchgeboxt hat, wird die Menschen alle sieben Jahre wieder zu einer Neuveranlagung zwingen. Das halten wir für völlig unverhältnismäßig.“