Raschen: „Senat provoziert mit Zögern schweren Schaden für Tourismusstandort Bremerhaven“

Anpassung des Ladenschlussgesetzes für die Havenwelten in Bremerhaven
Thorsten Raschen

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen drängt auf eine kurzfristige Anpassung des Bremischen Ladenschlussgesetzes, um die Sonntagsöffnung in den Bremerhavener Havenwelten dauerhaft rechtssicher zu ermöglichen. Hintergrund ist das Auslaufen der bisherigen befristeten Sonderregelung zum 31. März 2026. Die CDU-Fraktion hat hierzu bereits im Dezember einen Gesetzentwurf in die Bremische Bürgerschaft eingebracht (Drs. 21/1522) – dieser steht in der Januar-Sitzung des Landtags auf der Tagesordnung.

„Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht ab Frühjahr 2026 ein faktisches Aus für die bewährten Sonntagsöffnungen im Outlet-Center und im touristischen Umfeld der Havenwelten“, warnt Thorsten Raschen, Bremerhavener Abgeordneter der CDU-Fraktion. „Das wäre ein schwerer Schaden für den Tourismusstandort Bremerhaven, für die über 400 Beschäftigten im Shopping-Center und für die gesamte umliegende Gastronomie und den Einzelhandel.“

Aktuell erlaubt das Bremische Ladenschlussgesetz Sonderöffnungen an bis zu 20 Sonn- und Feiertagen für das Outlet-Center in den Havenwelten – diese Regelung ist jedoch befristet. Die CDU will diese Ausnahme nach 16 Jahren erfolgreicher Praxis entfristen und zugleich den Geltungsbereich auf das gesamte touristische Areal der Havenwelten ausdehnen. 

Raschen kritisiert, dass Senat und Koalition bislang untätig geblieben seien: „Der Magistrat Bremerhaven und viele Akteure vor Ort haben frühzeitig auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Passiert ist nichts. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion die Initiative ergriffen.“ Die Entfristung bedeute keine Ausweitung der Sonntagsarbeit, sondern lediglich die Verstetigung einer seit Jahren gelebten Praxis – auf freiwilliger Basis und unter den geltenden Tarifregelungen.

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