Michalik: „Nur 80 Seiten heiße Luft“

Kritik am Hitzeaktionsplan
Ein Thermometer zeigt in der Sonne hohe Temperaturen an

„Was hier nach fünf Jahren Planung vorgelegt wird, ist einfach lächerlich. Das Ergebnis ist nicht mehr als 80 Seiten heiße Luft“, kritisiert Martin Michalik, klimaschutzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen, den jetzt veröffentlichten Hitzeaktionsplan des Senats Bovenschulte. „Es ist bitter, dass die Menschen in Bremen so lange auf konkrete Maßnahmen warten müssen, um vor den immer häufiger werdenden Hitzewellen geschützt zu werden. Die Umsetzung des gesamten Plans hängt aus Sicht des Senats von der neu einzurichtenden Koordinierungsstelle ab, die frühestens im April 2025 ihre Arbeit aufnehmen soll. Angesichts der angespannten Haushaltslage und des angekündigten Personalstopps des Senats ist es mehr als unrealistisch, dass hier bald etwas passiert. Selbst Vertreter des Ressorts waren in der gestrigen (10. September 2024) Sitzung des Klimacontrollingausschusses nicht in der Lage, drei Maßnahmen zu benennen, die bis zum Sommer 2025 umgesetzt werden können.“

Martin Michalik befürchtet, dass die Umsetzung des Plans und erste Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung frühestens ab 2026 erfolgen werden. Zudem sei die Finanzierung nach wie vor völlig ungeklärt. „Die Einrichtung der Koordinierungsstelle soll durch zeitlich beschränkte Fördermittel ermöglicht werden. Verlässlichkeit sieht anders aus. Der vorgelegte Plan in seiner jetzigen Form bleibt wirkungslos und Bremen somit weiterhin ohne effektiven Hitzeschutz. Die Menschen in Bremen werden noch lange mit unzureichenden Schattenplätzen, Grünflächen und zu wenigen Trinkbrunnen leben müssen.“

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„Die uneinheitliche Stimmabgabe Bremens im Bundesrat ist ein Sinnbild für die Handlungsunfähigkeit und die Zerstrittenheit des Senats Bovenschulte. Dass sich der Bürgermeister in einer für Bremen so wichtigen Frage wieder einmal nicht in der eigenen Koalition durchsetzen konnte, ist ein schlechtes Signal für unser Bundesland“, erklärt Dr.

Der Bundesrat hat am Freitag (10. Juli) über einen Gesetzentwurf des Landes Hessen beraten (Drs. 227/26), der die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels oder den Aufruf zu dessen Beseitigung künftig unter Strafe stellen soll, wenn dadurch die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gefördert wird. Bremen hat sich bei der Abstimmung enthalten.