Lübke: „Neutralität der Polizei muss gewährleistet sein“

CDU-Fraktion fordert gesetzliche Klarstellung nach Gerichtsurteil
Zwei Polizeibeamte mit Polizeimütze von hinten

Nachdem das Verwaltungsgericht Bremen entschieden hat, dass ein Polizeianwärter vorläufig einen Turban im Dienst tragen darf, weil es an einer klaren Rechtsgrundlage fehlt, fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion eine schnelle gesetzliche Regelung durch den Senat. „Das Gericht hat deutlich gemacht: Es fehlt an einer klaren Rechtsgrundlage. Diese muss Innensenatorin Eva Högl jetzt unverzüglich schaffen“, erklärt Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Für die CDU-Fraktion steht dabei ein Grundsatz im Mittelpunkt: „Unsere Polizei muss neutral auftreten – gerade im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Lübke. „Wer staatliche Autorität ausübt, muss äußerlich weltanschaulich neutral erscheinen. Das ist keine Nebensache, sondern ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaates. Die Bremerinnen und Bremer müssen darauf vertrauen können, dass die Polizei neutral, unabhängig und unparteiisch handelt. Religiöse Symbole sind mit diesem Anspruch nicht vereinbar.“

Zugleich macht die CDU deutlich, dass differenzierte Lösungen möglich sind. „Was im Innendienst geschieht, kann anders bewertet werden. Aber im Einsatz auf der Straße brauchen wir klare und verbindliche Regeln“, betont Lübke.

Die CDU-Fraktion fordert daher eine eindeutige gesetzliche Regelung, die festlegt, was im Polizeidienst zulässig ist – und was nicht. „Rechtsunsicherheit hilft niemandem – weder den Beamtinnen und Beamten noch den Bürgerinnen und Bürgern. Der Senat muss jetzt handeln und für Klarheit sorgen“, fordert Lübke. „Umso unverständlicher ist es, dass eine differenzierte Lösung längst vorbereitet war, aber von Grünen und Linken blockiert wird. Statt bestehende Ansätze umzusetzen, wird weiter gezögert – auf dem Rücken der Polizei und der notwendigen Rechtssicherheit.“

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