CDU-Bürgerschaftsfraktion kritisiert geplante Novelle zum Wohn- und Betreuungsgesetz
Pflegeheim

Wenn eine staatliche Behörde über Jahre nachweislich ihrer Pflicht zum Schutz von Heimbewohnern nicht ausreichend nachkommt, darf sie sich kein neues Gesetz mit geringeren Pflichten schreiben. Das betont Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, und fügt hinzu: „Dieser Gesetzentwurf von Rot-Grün-Rot ist das klare Eingeständnis, dass man die Aufsicht der Betreuung in Pflege- und Senioreneinrichtungen jahrelang vernachlässigt hat und nichts am eigenen Versagen ändern will. Die Gutachten zeigen unbestritten, dass die Pflegeaufsicht den Erfordernissen zur Überwachung der Standards in den Heimen systematisch nicht entsprochen hat. Wenn diese Bremer Regierung ab dem 1. Januar nur noch anhand von drei statt zehn Kriterien prüfen will und das auch noch ohne klare Vorgabe, wie oft Regelprüfungen stattfinden müssen, dann ignoriert dieser Senat die Rechte der pflegebedürftigen Menschen. Wir Christdemokraten sagen, es bräuchte sogar mehr Prüfgegenstände statt weniger, zum Beispiel die Frage nach der Begleitung am Lebensende. Außerdem sollten Regelprüfungen ohne vorherige Ankündigung stattfinden, damit der Einblick in den Pflegealltag auch der Realität entspricht und nicht für den Prüfungstermin geschönt wird. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass SPD, Grüne und Linke es jetzt der Behörde selbst überlassen wollen, ob Prüfungen unter Umständen auch für zwei Jahre ausgesetzt werden können. Eine Flucht vor der Verantwortung ist es auch, wenn die Koalition das mit neuen Vorgaben versehene Gesetz jetzt entfristen und dessen Wirksamkeit nicht zeitnah erneut durch externe Sachverständige überprüfen lassen will. Das alles zusammengenommen verstärkt den Eindruck, dass man Lösungen für eine völlig überforderte und unterbesetzte Behörde sucht, anstatt sich mit aller Anstrengung für pflegebedürftige Menschen und ihre Rechte einzusetzen.“


Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert weiterhin, dass die angekündigten Personalverordnungen mit Fristen versehen werden müssen und zum Beispiel bis zum 31.12.2023 der zuständigen Sozial-Deputation vorgelegt werden. Überdies seien die von den Einrichtungen zu entwickelnden Gewaltschutzkonzepte und die Einsetzung von Frauenbeauftragten mit Fristen im Gesetz zu versehen.
 

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