Grönert: „AVIB agiert aus Angst vor einem Urteil, statt im Interesse der Betroffenen“

Kritik am Amt für Versorgung und Inklusion
Sigrid Grönert

Die Kritik behinderter Menschen wurde lauter, ein wegweisendes Gerichtsurteil stand bevor: Erst vor diesem Hintergrund hat das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen (AVIB) den Interessen des nach einer MS-Erkrankung auf einen Rollstuhl angewiesenen Dr. Carsten Bausdorf nachgegeben. 

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen, Sigrid Grönert, die sich auch mit dem Fall beschäftigt hatte, freut sich für Bausdorf im Einzelfall, bleibt aber bei ihrer Kritik am Amt. 

„Hier stand nicht das Interesse der Betroffenen im Fokus, sondern die Angst vor einem wegweisenden Urteil im Interesse aller behinderten Menschen. Das ist die falsche Motivation. Der gesetzlich geregelte Ermessensspielraum sollte immer im Interesse behinderter Menschen genutzt werden. Ich erwarte, dass das AVIB sich als Anwalt für Menschen mit Behinderungen und schweren Erkrankungen versteht, genauso wie es der Name auch suggeriert. Es darf nicht darum gehen, nur das Nötigste zu gewährleisten. Ich erwarte, dass im Einzelfall nach der besten Lösung gesucht wird, durch die Integration noch besser gelingen kann. Diesen Eindruck haben viele Menschen in Bremen und Bremerhaven jedoch nicht. Sie müssen viel zu lange auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten, denen dann trotz dringend benötigter Unterstützung oft nicht entsprochen wird. Widersprüche oder Klagen werden durch die erwartbar hohe zusätzliche Belastung oft zu einer unüberwindbaren Hürde.“

Dem Bremer Zahnarzt wurde bis zuletzt das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) verweigert und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen untersagt. Vor dem Sozialgericht klagte er, um für seinen Behindertenausweis die Kategorisierung „aG“ zu erhalten und bekam Unterstützung. Durch eine einstweilige Anordnung wurde ihm das Merkzeichen „aG“ bis zur endgültigen Klärung per Urteil zuerkannt. Dem kam das AVIB nun zuvor, räumte Fehler und die Rechtswidrigkeit in der Ablehnung des Widerspruchs gegen den Antrag von Bausdorf ein und gestand ihm einen dauerhaften Grad der Behinderung von 80 sowie das beantragte „aG“-Merkzeichen zu.

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