Eckhoff: „Versorgungsmentalität des Senats Bovenschulte schimmert durch den Mantel des Schweigens“
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur „Staatsräte-Affäre“ hat heute mehrere Zeugen zu den Beweiskomplexen „Vogt/Wiebe“ und „Vogt/Achelwilm“ vernommen. Insbesondere wurde die Bundestagsabgeordnete Doris Achelwilm (DIE LINKE) zu den Umständen ihrer Einstellung auf eine Stelle in der Landesvertretung in Berlin ohne vorherige Ausschreibung nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befragt. Seinen Eindruck schildert Jens Eckhoff, CDU-Obmann und Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses: „Wir haben heute erneut zahlreiche auffällige Erinnerungslücken und unplausible Aussagen erlebt. Doch durch den Mantel des Schweigens schimmert die Versorgungsmentalität des Senats Bovenschulte.“
Wie es sein kann, dass eine frisch ausgeschiedene Bundestagsabgeordnete exakt nach dem Auslaufen ihres Übergangsgelds ohne Ausschreibung als persönliche Referentin bei Senatorin Vogt eingestellt wird und anschließend gar nicht in ihrer Behörde arbeitet, sondern nach Berlin versetzt wird, konnte niemand schlüssig erklären. Persönliche Referenten organisieren typischerweise das engste Arbeitsumfeld eines Senatsmitglieds. Eine dauerhafte Verwendung eines persönlichen Referenten an einem anderen Arbeitsort widerspricht laut dem Sachverständigen Prof. Dr. Friehe seiner Eigenschaft als persönlichem Referenten. Eine vergleichbare andere Stelle in der Landesvertretung wurde zudem sehr wohl ausgeschrieben, wie der Leiter der Landesvertretung bestätigte.
Eckhoff weiter: „Es handelt sich um die rechtswidrige Umgehung der gesetzlichen Ausschreibungspflicht. Man hat schlicht einen Versorgungsposten für eine Parteigenossin geschaffen, die ihren Job verloren hat. Nach der uns dargestellten Logik hätte eine angeblich persönliche Referentin formell ohne Zustimmung ihrer Senatorin ein Sabbatical genehmigt bekommen können. Wen will man hier eigentlich für dumm verkaufen?“
Beim Komplex „Vogt/Wiebe“ hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ergründet, ob Staatsrat Sven Wiebe sein Amt auf eigenen Wunsch oder gegen seinen Willen aufgegeben hat. Eckhoff fasst seine Irritation zusammen: „Niemand will jemals irgendetwas gewusst oder nachgefragt, geschweige denn geprüft haben. Es gab einen Flurfunk, der alles wusste, aber zentrale Akteure haben trotzdem nie etwas erfahren. Die Widersprüchlichkeit ist mit den Händen zu greifen.“ Im Raum steht ein schwerer Verdacht, zu dem auch die Staatsanwaltschaft weiterhin strafrechtlich ermittelt: Hat Senatorin Vogt ihren damaligen Staatsrat Sven Wiebe nicht wegen eines Zerwürfnisses, sondern aufgrund einer gemeinsamen Absprache in den lukrativen einstweiligen Ruhestand versetzt? Eckhoff abschließend: „An keiner Stelle konnte die bisherige Behauptung von Senatorin Vogt, sie habe Probleme mit der Arbeit ihres Staatsrats gehabt, bestätigt werden. Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass allein die persönlichen Zukunftspläne des Staatsrats Wiebe Grund für die Aufgabe seines Amtes waren. Das wäre klar rechtswidrig.“