Hunderte Personalstellen durch Rot-Grün-Rote Pläne gefährdet
Jens Eckhoff

Die Pläne von Rot-Grün-Rot für einen erneut höheren Landesmindestlohn dürfen weder zum Abbau von Personal noch zur Verringerung oder Verteuerung von Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger führen. Jens Eckhoff, finanzpolitsicher Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, kritisiert: „Der Senat muss der Bürgerschaft im Detail vorlegen, wie er die bestehenden Bürgerdienste und Angebote sicherstellen und die Erhöhung des Landesmindestlohns im öffentlichen Bereich finanzieren will. Der Wunsch von Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt für eine weitere, über den Bundesmindestlohn hinausgehende Erhöhung bedarf einer soliden Gegenfinanzierung, damit die steigenden Personalkosten in den Ressorts und ihren nachgeordneten Bereichen sowie den Zuwendungsempfängern aufgefangen werden können. Dazu zählen auch Sogeffekte, wenn weitere Lohn- und Gehaltsgruppen aufgrund der Anhebung des Mindestlohnes mit angepasst werden müssen, um dem Abstandsgebot Rechnung zu tragen. Diese Erhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass Dienstleitungen in öffentlichen Einrichtungen eingeschränkt werden oder gar wegfallen. Und schon gar nicht darf dieser politisch motivierte Vorstoß zu höheren Kosten für die Menschen führen. Denn die finanziellen Folgen der Ukraine-Krise treffen alle. Insofern muss der Senat klipp und klar sagen, wie er das vertretbar finanzieren will, ohne dass es Abstriche beim Bürgerservice gibt.“


Das Land Bremen hatte den Mindestlohn für alle Landesbediensteten zum 1. April 2021 auf zwölf Euro erhöht. Der bundesweite Mindestlohn liegt seit diesem Jahr bei 9,82 Euro, steigt ab dem 1. Juli auf 10,45 Euro und ab 1. Oktober auf zwölf Euro. Bremens Wissenschaftsstaatsrat Cordßen-Ryglewski (SPD) wurde heute, 3. Mai, in den Medien dahingehend zitiert, allein im Bereich des Wissenschafts-Ressorts könnten durch die geplante Erhöhung für Landesbedienstete von zwölf auf 12,29 Euro gut hundert Personalstellen nicht mehr finanziert werden. Aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion stellt sich zudem die Frage, ob zu erbringende Dienstleistungen etwa in kommunalen Bädern, Museen, weiteren Kultureinrichtungen oder auch im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit eingestellt werden müssen oder zumindest deren Qualität leiden würde. 
 

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